Der Synodalrat ist die ausführende Behörde der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Freiburg. Er sorgt für die Einheit der Kirche und vertritt sie gegen aussen. Er ist der Synode für seine Amtsführung verantwortlich.
Der Synodalrat besteht aus sieben Kirchengliedern, von denen drei ordinierte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter sind. Jedes Mitglied des Synodalrates trägt als Teil der Kollegialbehörde die gefällten Entscheide mit. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist möglich.
( Kirchenverfassung : Art. 29 und 30 )