4.5.10.1

Amtsträger: Studiensemester
4.5.10.1
Evangelisch reformierte Kirche des Kantons Freiburg

Reglement des Synodalrates zur Bewilligung eines Studiensemesters für kantonale Amtsträger

(Amtsträger: Studiensemester)
vom 5. Juli 1990
Synodalrat - Conseil synodal

Artikel 168 Absatz 4 Kirchenordnung

Eine Studienbewilligung zur Weiterbildung kann kantonalen Amtsträgern nach 10jähriger Tätigkeit gewährt werden, und zwar unter Vorlage eines detaillierten Weiterbildungsprojektes, das folgende Punkte enthalten muss:

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das angestrebte Ziel und die Motivation für die Weiterbildung;

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Programm, Ort und Zeit der Weiterbildung;

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das Budget und die Modalitäten der Finanzierung der vorgesehenen Weiterbildung;

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die Instanz, welche die Weiterbildung begleitet und auswertet (Pro­fessor, Universität, Institution, Ausbildner..);

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die Form, die der am Ende der Weiterbildung erstellte Bericht anneh­men wird.

Das Gesuch für ein Studiensemester muss ein Jahr im Voraus gestellt werden.
Der/die Gesuchsteller/ in für ein Studiensemester muss die Beziehung zwischen seinem/ihrem Weiterbildungsprojekt und der Ausübung seines/ ihres Ministeriums aufzeigen.
Nach Konsultation der Begleitkommission ist der Synodalrat zuständig.
Text Reglement 1990
Vom Synodalrat beschlossen am 5. Juli 1990.
Der Präsident: J. Vaucher
Der Vizepräsident: M. Lederrey