1 Sehr geehrte Damen und Herren,
Immer wieder ist der Synodalrat angefragt worden, wie bei Rekursen und Unklarheiten betr. Kirchensteuererhebung für Personen, die nicht im Kanton Freiburg wohnhaft sind, jedoch Liegenschaften in unserem Kanton besitzen, vorzugehen sei.
Das Problem ist komplex und der Synodalrat ist der Ansicht, dass einige Erläuterungen dazu den Kirchgemeinden wohl hilfreich sein können.
Die Ausgangslage ist oftmals folgende:
Eine Person ficht die Veranlagung betr. Steuerpflicht für Kirchensteuern an, weil sie
a)
nicht in der Kirchgemeinde Wohnsitz hat, sondern nur eine Zweitresidenz dort besitzt, oder:
b)
ausserhalb des Kantons Freiburg wohnt, dort andere steuerrechtliche Dispositionen gelten und deshalb für seine Zweitresidenz im Kanton Freiburg nach "zweierlei Mass" veranlagt wird.