2.3.6

Ried: Kirchgemeinde - Zugehörigkeit
2.3.6
Evangelisch reformierte Kirche des Kantons Freiburg

Zugehörigkeit der Gemeinde Ried zu den Kirchgemeinden Ferenbalm und Murten

(Ried: Kirchgemeinde - Zugehörigkeit)
vom 14. März 2017
Kirchgemeindegrenze Ferenbalm - Murten (im Bereich der Gemeinde Ried); ein historischer Abriss;
Anhang: Grenze der Kirchgemeinden Ferenbalm und Murten im Bereich der Gemeinde Ried.
Kirchgemeindegrenze Ferenbalm - Murten (im Bereich der Gemeinde Ried)
Schlussfolgerung nach einem Gespräch mit Hans Herren-Werren, Murten und Hansruedi Spichiger, Bern vom 14. März 2017.
(Siehe auch den Anhang von Hans Herren aus dem Jahre 2002)
2.1 § 6 Abs. 2 Ferenbalm/Murten Es gibt in den Archiven keine Unterlagen /Plane/ Grenzlinien zur Gebietseinteilung der KG Ferenbalm, Murten und Kerzers. Die Ortschaft Ried (Oberried) wird als "Riedes" erstmals im Jahre 1340 erwähnt, nebst vielen anderen Dörfern im Murtenbiet, wegen erlittenen Schaden anlässlich des Laupenkrieges. In einer lateinischen Urkunde wird im Jahre 1277 Ried (Niederried) in der Pfarrei Kerzers genannt. Bei der bernischen Reformation 1528 wird Niederried und Kallnach durch die bernische Obrigkeit von der Pfarrei Kerzers abgetrennt und vorläufig nach Bargen gewiesen.

Demnach darf angenommen werden dass die Pfarreien, auch Kirchhören genannt, bereits vor der Reformation in ähnlicher Weise bestanden haben. In der Regel gehörten ganze Dörfer zu den Kirchgemeinden, sodass sich besondere Pfarreimarchen erübrigten. Einzig in Ried fand eine Ausmarchung durch das Dorf statt. Der Zeitpunkt und der Grund sind wegen fehlenden Dokumenten nicht bekannt.

Um das 7. / 8. Jahrhundert ist bekannt, dass Wohlhabende (Adelige) eine Kirche gespendet haben und als Dank dafür bei den zugehörigen Bewohnern einen Zehnten eintreiben durften. Diese Zehntgebiete wurden vererbt, durch Heirat weitergegeben, veräussert, usw., Diese Gebietsgrenze wurde mit Zehntmarchsteinen bestimmt (Dok. 180 von Lurtigen Anno 1770). Nach dem Jahre 1803 wurden die Zehnten abgelöst. Es wurden dafür 12 bis 20 fache Jahresertrage berechnet. Diese Lasten wurden meistens von Loskäufern mit Abschlagszahlungen erledigt (siehe auch Dok. 10 -12 im Archiv von Ried). Nebst dem Kirchenzehnten gab es in Ried unter anderen auch den Stettlerzehnten.

Die Schenkung der Kirche Ferenbalm im Jahre 962 gilt bei Historikern als Fälschung. Die erste Erwähnung ist 1123 datiert. Der Ort gelangte von der Herrschaft Oltigen 1410 an Bern und die Reformation fand 1528 statt.

Die Reformation in Murten geschah 1530. Das Dorf Jeuss wurde neu Murten zugeteilt, vorher war Gurmels zuständig.

Mit der Reformation bekamen die Pfarreien eine Gerichtsbarkeit, das Chorgericht. Dieses bestand bis 1848 (Bundesverfassung). In der Pfarrei Ferenbalm stellte jedes Dorf einen Chorrichter, während in Murten bis 1803 die Stadt diese Chargen ausübte. Im Beschluss vom 11. Hornung 1804 tun der Schultheiss und Kleine Rat von Freiburg kund, für Murten die Zeitumstände es erfordern, dass die Landgemeinden ebenfalls repräsentiert seien. Es werden daher 4 Glieder aus der Stadt und drei aus dem Land dieses Tribunal ausmachen.

Die Probleme wegen Übermarchung, besonders Weidfahrt, wurden an der Konferenz 1715 und 1717 in Murten erörtert. Die Grenzsteine der gemeinen Herrschaft Murten wurden 1721 gesetzt. In Courlevon sind noch solche vorhanden.

Aus dem Jahre 1808 gibt es im Gemeindearchiv ein Dokument, wonach die Gemeinde Oberried, mit den Dorfschaften Ried und Gurzelen, eine Hintersässen Ordnung beschlossen hat. Die Gurzeler und Goetschi, ehemals Gurzelen Bürger, haben sich 1813 förmlich in Ried eingekauft. Wann die Gemeinde Gurzelen aufgelöst und zu Ried geschlagen wurde, ist nicht bekannt.

In einem Dokument der Gemeinde Lurtigen wird bereits 1470 ein Dorfmeister genannt. Dieses Amt wird während eines Jahres ausgeübt. Ab 1817 wird das Gemeindewesen im Murtenbiet (1830 im übrigen Kanton) neu geregelt. Das Volk wählt den Gemeinderat von 4 oder 6 Mitgliedern, dazu ernennt der Staatsrat den Gemeindeammann. Ab 1895 wird auch dieser aus der Reihe der Gemeinderäte von diesen gewählt.
ANHANG: Grenze der Kirchgemeinden Ferenbalm und Murten im Bereich der Gemeinde Ried
Von Hans Herren im Auftrag von Kirchgemeinderat Ernst Maeder-Essig vom November 2002.
Die konsultierten Unterlagen entsprechen den Überschriften.
Die zitierten Archive wurden besucht.
Gedenkschrift zur Murtner Reformationsfeier 1930 von Ernst Flückiger
S. 81 ff Es bestanden im Murtenbiet fünf Kirchgemeinden: Murten, Kerzers, Ferenbalm, Merlach und Môtier. Die Reformation hatte nur wenig an der Zuteilung der Dorfer geändert. Abtrennung der Filiale Kallnach von Kerzers und Jeuss von Gurmels zu Murten gewiesen. Durch die Jahrhunderte erhielten sich nun die festgelegten Pfarrgemeinden und überdauerten auch die politische Trennung der gemeinen Herrschaft Murten von Bern.

Die Pfarrei Murten umfasst: Murten, Altavilla, Burg, Salvenach, Jeuss, Lurtigen, Galmiz, zwei Drittel von Ried und die bernischen Dorfer Münchenwiler und Clavaleyres.

Zu Ferenbalm gehören die murtnischen Gemeinden Agriswil, Büchslen, Gempenach, Ulmiz und ein Drittel von Ried.
Darstellung des Bezirks Murten von Engelhard
S. 55. Über das Kirchenwesen im Allgemeinen ... vor der Reformation ist es unmöglich eine genügende Übersicht zu liefern. Die dahin einschlagenden Dokumente sind während den Reformationsstürmen verschwunden, nur hie und da stossen wir auf Bruchstücke...

S. 72. Begräbnisort [Muntelier] .... der meisten Ortschaften die zur Pfarrei Murten gehören, wie Muntelier, Galmiz, ein Teil von Ried, .....
Ried, ein Bauerndorf im Wandel, von Hans Fürst
S.43. Ried gehörte von alters her zu zwei Kirchgemeinden, der obere kleinere Teil heute rund 1/5 zu Ferenbalm, der untere, grössere Teil heute rund 4/5 zu Murten. Wie es zu dieser Teilung kam, geht aus den konsultierten Schriften nicht hervor. Es heisst immer nur, das sei von alters her so gewesen.

S. 44. Foto eines Grenzsteines.

S. 46. Kartenausschnitt. Leider keine Quelle angegeben wegen der eingezeichneten March, auch die 3 Originalbande im Gemeindearchiv geben keinen Aufschluss.
Gemeindearchiv Ried
Im Plan der Gemeinde Ried aus den Jahren 1867-68 (Ea 7) ist keine Pfarreigrenze ersichtlich. Dieser Plan gibt aber Aufschluss über die damals vorhandenen Häuser mit den alten Hausnummern (Brandkataster von 1811).
Stadtarchiv Murten
Die mit Stadtarchivar Rubli konsultierten Pläne von Vissaula von 1740 und Bochud von 1771 geben auch keinen Aufschluss über die Pfarrgrenze in Ried.
Staatsarchiv Bern
Unter Ferenbalm (AA IV) ist kein Kartenmaterial der Pfarrei betreffend einer March vorhanden.

Im Inventar Oberamt Laupen (23) betr. die Jahre 961 bis 1973 sind unzählige Marchbeschreibungen enthalten, doch von der gesuchten Greuze keine Spur.
Staatsarchiv Freiburg
Es sind keine Pläne vorhanden die Aufschluss über die gesuchte Grenze geben können,

Im Volkszahlungsregister von 1842 und 1845 ist bei der Gemeinde Ried die jeweilige Kirchgemeinde angegeben.

Im Register von 1842, (ebenso 1839) sind die Häuser durchgehend von 1 an durchnummeriert, sie entsprechen nicht der Brandschatzungsnummer.

Im Register von 1845 sind einige Seiten mit Pfarrei Murten/Ferenbalm bezeichnet, einige lediglich nur Murten, andere nur Ferenbalm. Die Register von 1842, 1845 und 1850 (ohne Pfarreibezeichnung, aber richtiger Häusernummerierung) wurden ausgedrückt und in Kleinarbeit abgeglichen.

Die Brandschatzungsregister von 1844, 1854 und 1869 mit Angabe der Hausbesitzer wurden ebenfalls konsultiert, die Angaben herausgeschrieben und mit den Volkszählungsregistern verglichen.
Im Weiteren wurden aus den Pfarreirödeln von Ferenbalm, getrennte Angaben freiburgischerseits ab ca. 1815, die Ehen und die Taufen von Rieder Bürgern herausgeschrieben. Diese Angaben geben Hinweise auf die Zugehörigkeit zu Ried Murten oder Ried Ferenbalm.
Ried, im März 2017 Ernst Maeder - Essig