4.1.5.1 § 2 Der Synodalrat verabschiedet einstimmig (SRB 196/17) die für Zuwendungen geltenden Kriterien (jährlich wiederkehrend):
• Unterstützung der kirchlichen Werke. Bei gleichem Thema: HEKS, BFA oder Missionswerke bevorzugen;
• Unterstützung von lokalen, freiburgischen Vereinen;
• Dringlichkeit;
• Originalität (Einzigartigkeit);
• Vermeidung von Werken, welche schon sehr bekannt sind und von vielen anderen unterstützt werden;
• Vereine auf schweizerischer Ebene: Fr. 200.– bis Fr. 500.–.
• 3 lokale Hilfswerke und Vereine für Randständige, Arme, usw. (Banc Public, La Tuile, Pro Juventute Freiburg);
• 3 regionale oder schweizweite Vereine für soziale oder medizinische Unterstützung (Multiple Sklerose, FRAGILE Suisse, Winterhilfe);
• 3 regionale oder schweizweite Vereine für andere Anliegen, wie Frieden, Integration, usw. (SFH, Lire et Ecrire, FIZ);
• 2 nicht direkt im landeskirchlichen Umfeld stehende Missionsorganisationen (Albert Schweizer, Lepra Mission);
• 2 andere, einzigartige Projekte (Peace Brigades, TikK);
• unsere Missionen, die uns mit Partnerkirchen vernetzen und zahlreiche finanzielle Herausforderungen tragen.