3.8.3.1

Ordinationsgelübte
3.8.3.1
Evangelisch reformierte Kirche des Kantons Freiburg

Wortlauts des gegenseitigen Versprechens zwischen der ERKF und den zum Pfarramt, respektive dem diakonischen Amt ordinierten oder in den Kirchendienst aufgenommenen Personen gemäss Kirchenordung (KO) Art. 121.4

(Ordinationsgelübte)
Die Synode der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Freiburg
gestützt auf Artikel 121 Absatz 4 der Kirchenordnung der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Freiburg vom 1. März 2013
erlässt:
Ordinationsgelübte
2.2 § 164 Abs. 1, 2.2 § 171 Abs. 2, 2.2 § 176, 3.8.2 § Abs. 1, 3.8.2 § Abs. 1 Die Ordinandin bzw. der Ordinand verpflichtet sich mit dem Ordinationsgelübde, nach bestem Wissen und Gewissen seinen Auftrag zu erfüllen: als Pfarrerin oder Pfarrer im Dienst am Wort bzw. als Diakonin oder Diakon im Dienst am Nächsten.
a) Ordinationsfragen Pfarramt
Liturg/in
«Geloben Sie vor Gott, als Pfarrerin bzw. Pfarrer der ERKF den Dienst an seinem Wort aufgrund der Heiligen Schrift in theologischer Verantwortung und im Geiste der Reformation zu erfüllen?»
Ordinandin bzw. Ordinand:
2.2 § 171 «Ja, ich gelobe, im Gehorsam gegenüber Jesus Christus diesen Dienst durch Worte und Taten zu bezeugen.»

Die nachfolgenden Fragen beantwortet die Ordinandin bzw. der Ordinand jeweils mit: «Ja, ich gelobe es.»

«Geloben Sie, sich in den Dienst der Nächstenliebe zu stellen und die Menschen, die Ihnen anvertraut sind, ungeachtet ihrer Überzeugung oder ihrer Herkunft zu begleiten?

Geloben Sie, zu suchen, was eint und nicht was trennt, was Linderung bringt und nicht Erschwernis?

Geloben Sie, durch Verschwiegenheit das Berufsgeheimnis zu wahren?

Geloben Sie, die Ordnungen der Kirche, in der Sie Ihren Dienst tun werden, zu achten und einzuhalten und die Gemeinde zu einen und das Verbindende zu suchen?

Geloben Sie, achtsam zu sein im Gebet und nicht aufzuhören, Ihr eigenes spirituelles Leben getreu dem Evangelium zu pflegen?

Geloben Sie, im Bewusstsein der christlichen Aufgabe anzuerkennen, dass alle Menschen über die Konfessionen und Religionen hinaus Schwestern und Brüder sind, und dem ökumenischen und interreligiösen
Dialog Zeit einzuräumen?

Werden Sie im Bewusstsein der Bedeutung einer in Taten umgesetzten Theologie auf die Fragen der Gerechtigkeit, des Friedens und der Bewahrung der Schöpfung bedacht sein, und werden Sie sich der Mission und den Hilfswerken der Evangelischen Kirchen Schweiz verbunden zeigen?»
b) Ordinationsfragen Diakonat
Liturg/in:
«Geloben Sie vor Gott, sich als Diakonin bzw. Diakon in den Dienst der
Nächstenliebe zu stellen, im Schosse der Kirchgemeinde und gebunden an das Wort Gottes aufgrund der Heiligen Schrift?»
Ordinandin bzw. Ordinand:
2.2 § 177, 2.2 § 179 «Ja, ich gelobe im Gehorsam gegenüber Jesus Christus durch mein Dasein und meine Taten zu bezeugen, dass Jesus das Heil der Welt ist. Mit Euch will ich diese Botschaft bis in die Randbereiche der Kirche tragen, das Gesicht Christi in den Kleinsten dieser Welt erkennen.»

Die nachfolgenden Fragen beantwortet die Ordinandin bzw. der Ordinand jeweils mit: «Ja, ich gelobe es.»

«Geloben Sie, die Menschen, die Ihnen anvertraut sind, ungeachtet ihrer Lage oder ihrer Herkunft zu begleiten?

Geloben Sie, zu suchen, was eint und nicht was trennt, was Linderung bringt und nicht Erschwernis?

Geloben Sie, durch Verschwiegenheit das Berufsgeheimnis zu wahren?

Geloben Sie, die Ordnungen der Kirche, in der Sie Ihren Dienst tun werden, zu achten und einzuhalten und die Gemeinde zu einen und das Verbindende zu suchen?

Geloben Sie, achtsam zu sein im Gebet und nicht aufzuhören, Ihr eigenes spirituelles Leben getreu dem Evangelium zu pflegen?

Werden Sie im Bewusstsein der Bedeutung eines in Taten umgesetzten Glaubens auf die Fragen der Gerechtigkeit, des Friedens und der Bewahrung der Schöpfung bedacht sein, und werden Sie sich der Mission und den Hilfswerken der Evangelischen Kirchen Schweiz verbunden zeigen?»
Schlussabstimmung der Synode vom 26. Mai 2021

Der Präsident der Synode
Pierre-Alain Sydler

Der Sekretär
Peter A. Schneider