3.9.2
KatechetInnen: Anstellungsrichtlinien, Arbeitsvertrag und Beilagen-
die Verantwortung der Kirchgemeinden und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die christliche Erziehung in Zusammenarbeit mit anderen Partnern, namentlich den Eltern, Patinnen und Paten und der Schule zu unterstreichen (Art. 48 und 51 KO),
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die Aufgabe und das Berufsbild der Katechetinnen und Katecheten zu schärfen,
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Transparenz und Gerechtigkeit für die Anstellung der Katechetinnen und Katecheten innerhalb der Kantonalkirche Freiburg zu schaffen und für sie Vergleichbarkeit und Zusammenarbeit mit anderen Kantonalkirchen sicherzustellen.
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die Anstellungsrichtlinien für katechetisch Tätige im kirchlichen Unterricht Freiburg (KUF), vom 23. Juni 2003
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der Anstellungsvertrag (KatechetInnen), vom 31. Dezember 2000