1 Der Bildungsgang umfasst mindestens 160 Lektionen, die wie folgt zusammengestellt werden können:
A)
Konfessioneller schulischer Religionsunterricht während der 7.-9. Klasse (3 x 38 Lektionen KUF = 114 Lektionen).
Die verbleibenden 46 Lektionen können aus den Bereichen B) bis D) zusammengestellt werden (beachte vorgegebene Spielraum).
B)
Erfahrungen der Gemeinschaft in von der Gemeinde organisierten Freizeiten, Wochenenden, Retraiten und ähnlichen Veranstaltungen: 10-20 Lektionen.
C)
Besuch und Mitgestaltung von Gottesdiensten in der Kirchgemeinde: 10-20 Lektionen.
D)
diakonische Erfahrungen in der Kirchgemeinde/Dienst am Nächsten (Mithilfe und Gestaltung von Fastensuppen, Kampagnen Brot für alle, HEKS- Aktionen, Besuche bei älteren Menschen etc.): 10-20 Lektionen.
2.2 § 59 Abs. 22 1. Die Vorbereitung auf die Konfirmation umfasst total 160 Lektionen, verteilt auf drei Jahre (7.-9. Schuljahr).
2. Der Kirchgemeinderat informiert die Eltern in angemessener Weise über die Ausgestaltung des KUF in der Gemeinde.
3. Voraussetzung für die Konfirmation sind die Taufe, der Besuch des Unterrichts und die Erfüllung der in diesen Richtlinien festgehaltenen Bedingungen (siehe KO Art. 62. Abs. 2). Nicht Getaufte können um die Taufe während der Unterrichtszeit oder an der Konfirmation bitten.
4. Wenn ein Jugendlicher aus nachvollziehbaren Gründen den katechetischen Bildungsgang nicht vollständig besuchen konnte und dennoch konfirmiert werden möchte, so bietet der Kirchgemeinderat eine angemessene Kompensation an. (Siehe auch KO Art. 59. Abs. 2).
5. Zuständig für die Umsetzung dieser Richtlinien ist der Kirchgemeinderat in der Kirchgemeinde.
6. Der Kirchgemeinderat informiert den Synodalrat über den Bildungsgang in der Kirchgemeinde per Ende 2010, dann alle 3 Jahre.