3.3.2
Kirchlicher Unterricht: Lehrplanrichtliniena)
Orientierung für einen konfessionellen, evangelisch-reformierten Religionsunterricht zu bieten. Erläuterung: Sein konfessionelles Profil bekommt dieser Unterricht durch den von der evangelisch-reformierten Kirche bezeugten Glauben, mit dem sie sich in der Tradition des in der Bibel bezeugten, im 16. Jahrhundert neu orientierten und im 19.Jahrhundert neu gedachten Glaubens versteht.
b)
Sich auf die durch die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen, die gesellschaftliche Situation und auf die sich daraus ergebenden gegenwärtigen Herausforderungen zu beziehen. Erläuterung: Es geht um die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen nach Orientierung, Klarheit, Kommunikation, Kontakt, Auseinandersetzung, Abgrenzung, Anerkennung, Integration, Zusammengehörigkeit und des Ausdrucks davon.
c)
Kompetenzen zu fördern, die Kinder und Jugendliche befähigen sollen, sich selbständig mit allen Fragen, die das kirchliche Leben aufwirft auseinanderzusetzen und selbstverantwortlich am kirchlichen Leben teilzunehmen.
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Wahrnehmung
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Kommunikation
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Gestaltung des Glaubens und Handeln im Glauben
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Spiritualität und gottesdienstliche Kompetenz
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Kritische Beurteilung
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Emotionale und soziale Kompetenz.
a)
Der Lehrplan wird während einer dreijährigen Pilotphase in den Unterrichtsbetrieb eingeführt. Nach der Pilotphase wird er evaluiert und überarbeitet. Der Synodalrat setzt den Lehrplan danach definitiv in Kraft.
b)
Für die Umsetzung des Lehrplanes sind die Unterrichtenden, die Kirchgemeinden und die Fachstelle Bildung zuständig. Die Umsetzung wird drei Jahre nach der definitiven Inkraftsetzung im Rahmen der Qualitätssicherung vom Synodalrat durch die Fachstelle Bildung evaluiert und der Synode darüber Bericht erstattet.
c)
Die Kirchgemeinden stellen für die Erteilung des KUF ausgebildete Lehrkräfte an.
d)
Nach zehn Jahren wird der Lehrplan überprüft.
a)
Die Fachstelle Bildung begleitet die Einführung des Lehrplanes mit Einführungsveranstaltungen für die Unterrichtenden und für die mit dem Ressort betrauten Behördenmitglieder.
b)
Die von der Fachstelle Bildung organisierten Aus- und Weiterbildungen für Unterrichtende beziehen sich auf den Lehrplan.