4.4.2

Mitarbeit in Kommissionen: Entschädigungen
4.4.2
Evangelisch reformierte Kirche des Kantons Freiburg

Reglement über die Entschädigungen und Spesen für die Mitarbeit in synodalen und synodalrätlichen Kommissionen und Delegierten

(Mitarbeit in Kommissionen: Entschädigungen)
vom 4. Juni 2007
Die Synode

Allgemeines
Grundlage: Kirchenordnung Art. 166, Geschäftsreglement der Synode Art. 23

Diese Richtlinien gelten für die Mitarbeit in allen obgenannten Kommissionen, soweit keine anderen Bestimmungen vorliegen (wie z.B. Rekurskommission).

Für Kommissionsmitglieder welche von Amtes wegen oder innerhalb ihrer kirchlich bezahlten Arbeitszeit (z.B. Synodalräte, Amtsträger, kirchl. Mitarbeiter) Einsitz in eine Kommission nehmen, besteht kein zusätzlicher Anspruch auf diese Entschädigungen.
Bei Delegationen sind die Spesen bei der sie delegierenden Instanz geltend zu machen.

Diese Entschädigungen sind über die der Kommission zur Verfügung stehenden Mittel (Betriebskasse Betriebskredit) zu finanzieren. Die Präsidentin oder der Präsident melden die voraussichtlich benötigten Mittel rechtzeitig (bis Ende August) für das jeweilige Budget der Synodalkasse.
Kommissionsarbeit
2.2 § 156, 4.1.1.5 § 231 Pauschale pro Jahr (Telefon, Porto, Briefe, usw.) CHF
Präsident 200.-
Mitglieder 0.-
2 Entschädigung: Präsident (CHF):
ganzer Tag 150.-
1/2 Tag 75.-
pro Stunde 25.-
Fahrkosten pro km 0.75 (wie Kt. FR)

Entschädigung: Mitglieder (CHF):
ganzer Tag 100.-
1/2 Tag 50.-
pro Stunde 20.-
Fahrkosten pro km 0.75 (wie Kt. FR)
Mahlzeiten
Vergütet werden i.d.R. Hauptmahlzeiten, welche nicht zwischen 12.00 und 13.30 Uhr oder vor 20.30 Uhr zu Hause eingenommen werden können.
Pauschale pro Hauptmahlzeit: 25 CHF.
Zugfahrten
Vergütet werden die Fahrkosten für ein Halbtaxbillet 2. Klasse.
Übernachtungen
Entschädigung auf Antrag nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle.
Im Weiteren kann für spezielle Fragen auch die "Spesenverordnung für MitarbeiterInnen und Delegierte der Freiburger Kantonalkirche" (4.6.10.1) sinngemäss beigezogen werden.

Durch Beschluss der Synode vom 4. Juni 2007 in Kraft gesetzt.
Anpassungen:
Synodalratsbeschluss vom 28.01.2014 (km-Entschädigung);
allg. Anpassungen gem. Revision KV/KO am 30.05.2016.

Der Präsident: Pierre-Alain Sydler
Der Sekretär: Peter A. Schneider