Ehe für Alle

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Ab Juli 2022 können gleichgeschlechtliche Paare auf Wunsch zivil heiraten. Auf dieser Grundlage wird auch eine religiöse Segnung in den reformierten Kirchen der Schweiz möglich.

Alle zivil verheirateten Paare, die eine Segnung wünschen, können sich an den Pfarrer oder die Pfarrerin ihrer Kirchgemeinde wenden, um die Trauung zu planen. Sie werden an eine/n Pfarrer/in verwiesen, der/die zum gewünschten Termin und für die Vorbereitung zur Verfügung steht.

Im Herbst 2021 hatte sich die Synode der ERKF mit diesem Thema befasst. Die Delegierten hatten sich über dieses neue Recht und seine möglichen Folgen für die Angebote der Kirche ausgetauscht.

Der Synodalrat