2.3.7.2
Evangelisch reformierte Kirche des Kantons Freiburg
Rat der reformierten und katholischen Kirchen des Kantons Freiburg (CERECAF)
(CERECAF Rat der Kirchen FR))
vom 7. November 2018
Synodalrat - Conseil synodal
Kirchenkanzlei - Chancellerie
2.2 § 691 Mit dem CERECAF schaffen die vom Kanton Freiburg* anerkannten christlichen Kirchen auf kantonaler Ebene eine Plattform für den Dialog und die ökumenische Zusammenarbeit.
* die katholische Kirche im Kanton Freiburg und die evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Fribourg (nachfolgend: die Kirchen).
2 Die Kirchen erteilen dem CERECAF das Mandat für die Ausarbeitung gemeinsamer Stellungnahmen oder Dokumente, die die ökumenische Zusammenarbeit unterstützen und genauer festlegen.
3 Die Kirchen erteilen dem CERECAF das Mandat, öffentliche kantonale Feiern und Veranstaltungen zu organisieren oder daran teilzunehmen.
4 Der CERECAF vertritt die Kirchen auf kantonaler Ebene im interreligiösen Dialog.
aktuelle Zusammensetzung des Rates:
° Jean GLASSON, Generalvikar, französischsprachiger Teil
° Pfarrer Pierre-Philippe BLASER, Präsident des Synodalrats
° Pfarrer Martin BURKHARD, Synodalrat
° Frau Thérèse CHAMMARTIN, Synodalrätin
° Domherr Jean-JACQUES MARTIN, Probst der Kathedrale St. Nikolaus
° Frau Marianne POHL-HENZEN, Adjunktin im Bischofsvikariat Deutschfreiburg.
Die Kirchen legen in ihren jeweiligen Budgets einen jährlichen Betrag für die mit der Arbeit des CERECAF im Zusammenhang stehenden Kosten fest.
Information der Synode durch den Synodalrat am 7. November 2018