2.4.10.1

Seelsorge Bellechasse: Leistungsvertrag ERKF/Meyriez
2.4.10.1
Evangelisch reformierte Kirche des Kantons Freiburg

Seelsorge in den Anstalten von Bellechasse: Leistungsvereinbarung zwischen der KG Meyriez und der ERKF (nur deutsch)

(Seelsorge Bellechasse: Leistungsvertrag ERKF/Meyriez)
vom 17. Februar 2016
Gestützt auf
- die Rahmenvereinbarung vom 3. Mai 2005, verlängert am 17. November 2015 über die Ausübung der römisch-katholischen und der evangelisch-reformierten Seelsorge in den staatlichen Anstalten
und
- den "Contrat de prestation pour l’aumônerie aux Etablissements de Bellechasse entre l’Eglise évangélique réformée du canton de Fribourg et les Etablissements de Bellechasse" vom 29.03.2007.
und im Besonderen:
- gestützt auf Artikel 4 des "Contrat de prestation" (die ev.–ref. Kirche des Kantons Freiburg stellt eine oder mehrere Personen mit einem maximalen Anstellungsgrad von 10% zur Ausübung und Erfüllung der ev.–ref. Gefängnisseelsorge in den Anstalten von Bellechasse an)

wird zwischen
der Evangelisch–reformierten Kirche des Kantons Freiburg, vertreten durch den Synodalrat
und der evangelisch–reformierten Kirchgemeinde Meyriez, vertreten durch den Kirchgemeinderat
folgende Vereinbarung abgeschlossen:

- Die Kirchgemeinde Meyriez stellt eine Amtsträgerperson im Rahmen seiner 100% Anstellung als Gemeindepfarrer, zu 10% als Gefängnisseelsorger in den Anstalten von Bellechasse frei und garantiert die Gewährleistung der Seelsorge in genannten Anstalten.
Vereinbarungstext

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Die Kirchgemeinde Meyriez stellt eine Amtsträgerperson im Rahmen seiner 100% Anstellung als Gemeindepfarrer, zu 10% als Gefängnisseelsorger in den Anstalten von Bellechasse frei und garantiert die Gewährleistung der Seelsorge in genannten Anstalten.


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Die Amtsträgerperson erfüllt die im "Contrat de prestation" vorgegebenen Aufgaben und Pflichten betreffend Seelsorge und verfasst einen Jahresbericht z.H. des Kirchgemeinderats. Der Kirchgemeinderat überweist den von ihm genehmigten Jahresbericht dem Synodalrat. Der Synodalrat ist gemäss Leistungsvereinbarung verpflichtet, diesen Ende Januar jeden Jahres der Direktion einzureichen.


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Die Kirchgemeinde Meyriez stellt der ev. - ref. Kirche für die Leistung der 10% Gefängnisseelsorge jährlich Rechnung. Lohnbasis bildet das geltende Anstellungsreglement für Amtsträger/-innen der ev. - ref. Kirche des Kantons Freiburg zuzüglich die Sozialleistungen des Arbeitgebers. Die Kirchgemeinde übernimmt die Personaladministration.


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Die durch die Ausübung der Seelsorge anfallenden Spesen können gegen Nachweis der evangelisch - reformierten Kirche des Kantons Freiburg in Rechnung gestellt werden.


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Der Synodalrat ist für die Stellvertretungsregelung der Gefängnisseelsorge zuständig.


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Diese Vereinbarung regelt rückwirkend das seit Juli 2007 bestehende Rechtsverhältnis und ist unbefristet.


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Diese Vereinbarung kann jederzeit auf Ende Monat mit einer Frist von 6 Monaten von der Kirchgemeinde Meyriez und/oder dem Synodalrat gekündigt werden.


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Diese Vereinbarung kann, mit begründeter und vom Synodalrat akzeptierter Intervention von Seiten der Direktion der Anstalten von Bellechasse, vom Synodalrat sofort gekündet werden.


Für den Kirchgemeinderat
Die Präsidentin Die Sekretärin

Für die Ev.–ref. Kirche des Kantons Freiburg
Der Synodalratspräsident Der Kirchenschreiber

Murten, 17. Februar 2016