2.4.3.3
Evangelisch reformierte Kirche des Kantons Freiburg
Konvention betreffend Seelsorge am Bundes-Asylzentrum ,,Guglera" in Giffers
(Seelsorge Asylzentrum ,,Guglera")
vom 2. Mai 2018
Zwischen
Der katholischen Kirche im Kanton Freiburg (KKF), vertreten durch die beiden Bischofsvikare
der französisch- und der deutschsprachigen Seite, Herrn Abbé Jean Glasson und
Herrn P. Pascal Marquard
und
Der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons Freiburg (ERKF) vertreten durch den Präsidenten des Synodalrates, Herrn Pfarrer Pierre-Philippe Blaser und
den Kirchenschreiber, Herrn Peter Andreas Schneider
wird vereinbart:
Die Konventionspartner anerkennen die Seelsorge am Bundeszentrum für Asylsuchende ,,Guglera" in Giffers (folgend: BAZ Guglera) als gemeinsame Aufgabe.
Die Seelsorge wird gemäss der Rahmenvereinbarung zwischen dem Staatssekretariat für Migration (SEM), dem Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund (SEK), der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und dem Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund (SIG) organisiert
und strukturiert.
Die Konventionsparteien schaffen für die Seelsorge am BAZ Guglera ein Stellenvolumen von 80% (50% gebunden an die KKF, 30% an die ERKF).
Jede Konventionspartei stellt selber ihre Seelsorgenden an (zu 50% durch die KKF und zu 30% durch die ERKF). Die entsprechenden Personalkosten und Spesen werden von der jeweiligen Arbeitgeberin getragen, nach ihren je eigenen Modalitäten.
Die Konventionsparteien schaffen eine paritätische Kommission für die professionelle Begleitung der Seelsorgenden im BAZ Guglera.
Die ERKF übernimmt 37,5% der an die Aktivitäten der Seelsorge im BAZ Guglera gebundenen Kosten und die KKF übernimmt 62,5%. Dieser Verteilschlüssel wird standardmässig angewendet,ausser gegenteiliger Abmachung.
Diese Konvention tritt am 1. Juli 2018 in Kraft und gilt auf unbegrenzte Dauer.
Jede Änderung der vorliegenden Konvention muss schriftlich festgehalten und von beiden Parteien gegengezeichnet werden.
Jede Partei kann auf Ende eines Kalenderjahres und unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten die Konvention mit schriftlicher Benachrichtigung kündigen.
Sie tritt ausser Kraft bei der definitiven Schliessung des BAZ Guglera.
Freiburg, den 2. Mai 2018
Für die Katholische Kirche im Kanton Freiburg,
Abbé Jean Glasson, Bischofsvikar und Pater Pascal Marquard, Bischofsvikar
Murten, den 30. April 2018
Für die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Freiburg,
Pierre-Philippe Blaser, Präsident des Synodalrats und Peter A. Schneider, Kirchenscheiber