2.4.30.2

Seelsorge HFR Standort Meyriez: Übereinkunft
2.4.30.2
Evangelisch reformierte Kirche des Kantons Freiburg

Übereinkunft über das Erbringen der Spitalseelsorge im Freiburger Spital, Standort Meyriez

(Seelsorge HFR Standort Meyriez: Übereinkunft)
vom 13. Februar 2010
Gestützt auf:
die Rahmenvereinbarung vom 31. Mai 2005 über die Ausübung der römisch - katholischen und der evangelisch-reformierten Seelsorge in den staatlichen Anstalten und
den ,,Contrat de prestations concernant l'exercice de l'aumônerie à l'hôpital fribourgeois (im folgenden Spital) entre l'Eglise évangélique réformée du canton de Fribourg et l'hôpital fribourgeois"
wird zwischen:
- der evangelisch - reformierten Kirche des Kantons Freiburg, vertreten durch den Synodalrat (im folgenden Synodalrat) und
- der evangelisch - reformierten Kirchgemeinde Murten, vertreten durch den Kirchgemeinderat (im folgenden Kirchgemeinde)
folgende Übereinkunft abgeschlossen:
Text der Übereinkunft
2.4.30.1 § 4

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Ziel der Übereinkunft ist das Erbringen der Spitalseelsorge im Spital Meyriez durch die Kirchgemeinde Murten.


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Der Leistungsumfang zur Erfüllung der Übereinkunft umfasst 20% einer Vollzeitstelle.


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Die Kirchgemeinde stellt eine Amtsträgerperson im Rahmen der Anstellung in der Kirchgemeinde zu 20% als Spitalseelsorger im Spital zur Verfügung und garantiert vollumfänglich die Gewährleistung der Seelsorge im Spital. Anstellende Behörde ist der Kirchgemeinderat.


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Die Amtsträgerperson erfüllt die in der Leistungsvereinbarung vorgegebenen Aufgaben und Pflichten betreffend die Seelsorge am Spital. Sie verfügt über eine spezifische Ausbildung als Spitalseelsorger.


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Der Kirchgemeinderat bezeichnet eine Person, die im Seelsorgerat des Freiburger Spitals Standort Meyriez Einsitz nimmt und die Aufgaben gem. Art. 4 der Leistungsvereinbarung übernimmt.


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Die Kirchgemeinde stellt dem Synodalrat für die Erbringung der Spitalseelsorge Rechnung. Lohnbasis bildet das geltende Anstellungsreglement für AmtsträgerInnen der ev. - ref. Kirche des Kantons Freiburg zuzüglich die Sozialleistungen des Arbeitgebers. Die Kirchgemeinde übernimmt die Personaladministration.


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Die durch die Ausübung der Seelsorge anfallenden Spesen können gegen Nachweis dem Synodalrat in Rechnung gestellt werden.. Dieser stellt zur Ausübung der Seelsorge ein Betriebsbudget zur Verfügung.


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Die Kirchgemeinde ist für die Stellvertretungsregelung der Spitalseelsorge zuständig.


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Die Amtsträgerperson verfasst bis Ende des Kalenderjahres z.H. des Kirchgemeinderats einen Jahresbericht. Der Kirchgemeinderat überweist den von ihm genehmigten Jahresbericht dem Synodalrat.


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Diese Vereinbarung beginnt am 1. Februar 2010 und ist unbefristet.


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Diese Vereinbarung kann jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten von der Kirchgemeinde und/oder dem Synodalrat gekündigt werden.


Weitere Bedingungen:

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Auf begründete, und vom Synodalrat akzeptierte Intervention von Seiten der Direktion des Spitals hin, kann der Austausch der Amtsträgerperson gefordert werden.


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Die Evaluation und Auswahl der Amtsträgerperson untersteht der Kirchgemeinde. Diese unterbreitet dem Synodalrat einen Kandidatenvorschlag. Der Synodalrat unterbreitet seinerseits den Kandidatenvorschlag dem Spital.


Für den Kirchgemeinderat
Die Präsidentin / Die Sekretärin

Für die ev. - ref. Kirche des Kantons Freiburg
Der Synodalratspräsident / Der Kirchenschreiber

Murten, den 13. Februar 2010
Wir bitten Sie, nachstehend an diesen Brief zu bestätigen, dass Sie einverstanden sind, dass die Kirchgemeinde Murten die Leistungsvereinbarung mit der ERKF über die Spitalseelsorge im Spital Meyriez unter Einhaltung der oben genannten Verpflichtungen Ihnen gegenüber abschliesst. Diese Bestätigung ist Anhang der Leistungsvereinbarung zwischen der ERKF und der reformierten Kirchgemeinde Murten.
Mit freundlichen Grüssen Franziska Wirz, Präsidentin; Dominique Guenin, Pfarrer

Bestätigung
Wir bestätigen damit einverstanden zu sein, dass die reformierte Kirchgemeinde Murten in die Leistungsvereinbarung mit der evangelisch reformierten Kirche des Kantons Freiburg über die Spitalseelsorge im Spital Meyriez eintritt:
Kirchgemeinde Meyriez 5.2.2010
Kirchgemeinde Cordast, 28.12.09
Kirchgemeinde Ferenbalm, 5.1.2010
Kirchgemeinde Kerzers, 30.1.2010
Kirchgemeinde Môtier-Vully, 6.1.2010