2.4.30.3

Seelsorge Pflegeheim Tafers: Vereinbarung
2.4.30.3
Evangelisch reformierte Kirche des Kantons Freiburg

Seelsorge Pflegeheim Tafers: Vereinbarung für die katholische und reformierte Seelsorge im Sensebezirk

(Seelsorge Pflegeheim Tafers: Vereinbarung)
vom 20. November 2008
Das Pflegeheim des Sensebezirks in Tafers, vertreten durch den Direktor und die Stv. Heimleiterin und die römisch-katholische Kirche Deutschfreiburgs, vertreten durch den deutschsprachigen Bischofsvikar, sowie die evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Freiburg, vertreten durch den Synodalratspräsident und den Kirchensekretär, kommen über­ein:
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2.4.30.4 Am Pflegeheim des Sensebezirks besteht eine katholische und eine reformierte Seelsorge. Sie steht allen Heimbewohnerlnnen und Angestellten zur Verfügung.
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Die Seelsorgerlnnen arbeiten in okumenischem Geist zusammen. Sie begegnen Menschen anderer Glaubensauffassung mit Sorgfalt und Respekt.
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1 Die römisch-katholische Kirche Deutschfreiburgs erhält für die Seelsorge eine 40%-Stelle.
2 Die evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Freiburg erhält eine 30%-Stelle.
3 Die Anstellungen erfolgen durch die römisch-katholische Kirche Deutschfreiburgs, resp. die evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Freiburg.
4 Die Lohnzahlungen erfolgen durch die römisch-katholische Kirche Deutschfreiburgs, resp. die evangelisch - reformierte Kirche des Kantons Freiburg.
5 Die römisch-katholische Kirche Deutschfreiburgs, resp. die evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Freiburg stellen dem Pflegeheim des Sensebezirks Rechnung für die ausbezahlten Löhne. Die Höhe des verrechenbaren Lohnes wird nach der Rahmenver­einbarung über die Ausübung der römisch-katholischen und der evangelisch-reformierten Seelsorge in den staatlichen Anstalten geregelt.
6 Die römisch-katholische Kirche Deutschfreiburgs, resp. die evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Freiburg übernehmen die Fortbildungskosten der Seelsorgerlnnen.
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Die Ausrichtung der Seelsorge wird im Leitbild für die katholische und reformierte Seelsorge im HFR Tafers und Pflegeheim des Sensebezirks in Tafers umschrieben. Es besteht ein Pflichtenheft.
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1 Die beiden Kirchen, das HFR Tafers und das Pflegeheim begleiten die Arbeit der Seelsorgerlnnen durch ihre Vertreter in der Begleitkommission für die Seelsorge.
2 Aufgaben, Zusammensetzung und Organisation der Begleitkommission sind im Anhang geregelt.
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Das HFR Tafers oder das Pflegeheim des Sensebezirks stellen der Seelsorge einen eigenen Raum zur Verfügung.
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1 Die vorliegende Vereinbarung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft und ersetzt die Vereinbarung vom 1. Juli 2003.
2 Die Vereinbarung kann von den Unterzeichnern unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten jeweils auf Ende des Kalenderjahres gekündigt werden.
Tafers, 20. November 2008

Für das Pflegeheim des Sensebezirks: Robert Overnay, Direktor / Elsbeth Thalmann, Heimleiterin
Für die römisch-katholische Kirche Deutschfreiburgs: Kurt Stulz, Bischofsvikar
Für die evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Freiburg:
Daniel de Roche, Synodalratspräsident / Peter Schneider, Kirchensekretär

Anhang: Begleitkommission