2.4.30.3
Evangelisch reformierte Kirche des Kantons Freiburg
Seelsorge Pflegeheim Tafers: Vereinbarung für die katholische und reformierte Seelsorge im Sensebezirk
(Seelsorge Pflegeheim Tafers: Vereinbarung)
vom 20. November 2008
Das Pflegeheim des Sensebezirks in Tafers, vertreten durch den Direktor und die Stv. Heimleiterin und die römisch-katholische Kirche Deutschfreiburgs, vertreten durch den deutschsprachigen Bischofsvikar, sowie die evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Freiburg, vertreten durch den Synodalratspräsident und den Kirchensekretär, kommen überein:
2.4.30.4 Am Pflegeheim des Sensebezirks besteht eine katholische und eine reformierte Seelsorge. Sie steht allen Heimbewohnerlnnen und Angestellten zur Verfügung.
Die Seelsorgerlnnen arbeiten in okumenischem Geist zusammen. Sie begegnen Menschen anderer Glaubensauffassung mit Sorgfalt und Respekt.
1 Die römisch-katholische Kirche Deutschfreiburgs erhält für die Seelsorge eine 40%-Stelle.
2 Die evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Freiburg erhält eine 30%-Stelle.
3 Die Anstellungen erfolgen durch die römisch-katholische Kirche Deutschfreiburgs, resp. die evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Freiburg.
4 Die Lohnzahlungen erfolgen durch die römisch-katholische Kirche Deutschfreiburgs, resp. die evangelisch - reformierte Kirche des Kantons Freiburg.
5 Die römisch-katholische Kirche Deutschfreiburgs, resp. die evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Freiburg stellen dem Pflegeheim des Sensebezirks Rechnung für die ausbezahlten Löhne. Die Höhe des verrechenbaren Lohnes wird nach der Rahmenvereinbarung über die Ausübung der römisch-katholischen und der evangelisch-reformierten Seelsorge in den staatlichen Anstalten geregelt.
6 Die römisch-katholische Kirche Deutschfreiburgs, resp. die evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Freiburg übernehmen die Fortbildungskosten der Seelsorgerlnnen.
Die Ausrichtung der Seelsorge wird im Leitbild für die katholische und reformierte Seelsorge im HFR Tafers und Pflegeheim des Sensebezirks in Tafers umschrieben. Es besteht ein Pflichtenheft.
1 Die beiden Kirchen, das HFR Tafers und das Pflegeheim begleiten die Arbeit der Seelsorgerlnnen durch ihre Vertreter in der Begleitkommission für die Seelsorge.
2 Aufgaben, Zusammensetzung und Organisation der Begleitkommission sind im Anhang geregelt.
Das HFR Tafers oder das Pflegeheim des Sensebezirks stellen der Seelsorge einen eigenen Raum zur Verfügung.
1 Die vorliegende Vereinbarung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft und ersetzt die Vereinbarung vom 1. Juli 2003.
2 Die Vereinbarung kann von den Unterzeichnern unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten jeweils auf Ende des Kalenderjahres gekündigt werden.
Tafers, 20. November 2008
Für das Pflegeheim des Sensebezirks: Robert Overnay, Direktor / Elsbeth Thalmann, Heimleiterin
Für die römisch-katholische Kirche Deutschfreiburgs: Kurt Stulz, Bischofsvikar
Für die evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Freiburg:
Daniel de Roche, Synodalratspräsident / Peter Schneider, Kirchensekretär
Anhang: Begleitkommission