2.4.30.5.1

Seelsorge interkantonaler Spital Broye - Vereinbarung ERKV/ERKF
2.4.30.5.1
Evangelisch reformierte Kirche des Kantons Freiburg

Vereinbarung für die Zusammenarbeit zwischen der Waadtländer Kirche ERKV und der Freiburger Kirche ERKF zur Seelsorge im interkant. Spital Broye HIB (nur auf französisch)

(Seelsorge interkantonaler Spital Broye - Vereinbarung ERKV/ERKF)
vom 5. Januar 2019
Vereinbarung über die Zusammenarbeit

einerseits: der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Waadt (ERKV)
und andererseits: der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Freiburg (ERKF)

betreffend der Seelsorge im interkantonalen Spital der Broye (HIB)
1.
Präambel
VD: gesetzliche Grundlagen
FR: gesetzliche Grundlagen
Interkantonale œkumenische Vereinbarung unter den 4 Kirchen
2.
Ziel dieser Vereinbarung zwischen der ERKV und der ERKF
3.
Die Seelsorge-Beauftragten
4.
finanzielle Kostenbeteiligung der ERKF
5.
Inkrafttreten der Vereinbarung
6.
Konfliktbewältigung zwischen den Vertragspartnern
7.
Interpretationsklausel
8.
Abänderungsklausel
Ausgefertigt in zwei Exemplaren in Lausanne, den 5. Januar 2019
Inkraftsetzung der Vereinbarung: 1. Mai 2019

Für die ERKV
Der Präsident des Synodalrates: Xavier Paillard
Die Vize-Präsidentin des Synodalrates: Pascale Gilgen

Für die ERKF
Der Präsident des Synodalrates: Pierre-Philippe Blaser
Der Kirchenschreiber: Peter Andreas Schneider