2.4.31.1

Seelsorge Tafers: Kostenverteilung
2.4.31.1
Evangelisch reformierte Kirche des Kantons Freiburg

Reformierte Seelsorge in Pflegeheim/Spital Tafers: Vereinbarung mit den Kirchgemeinden bezüglich Kostenverteilung

(Seelsorge Tafers: Kostenverteilung)
vom 14. Mai 2009
Gestützt auf die:
Regelung der Reformierten Seelsorge im Pflegeheim Tafers und Spital Tafers vom 31. März 2009
vereinbaren
die Reformierten Kirchgemeinden von Bösingen, Düdingen, St. Antoni, Weissenstein-Rechthalten und Wünnewi/-Flamatt-Uberstorf (genannt Kirchgemeinden) sowie
die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Freiburg (vertreten durch den Synodalrat):
1
Grundlagen
2.4.30.4 Die Kirchgemeinden beauftragten und bevollmächtigen den Synodalrat die ,,Vereinbarung für die katholische und reformierte Seelsorge im Pflegeheim des Sensebezirks in Tafers" zu unterzeichnen. lm Gegenzug delegiert der Synodalrat die 30%-Anstellung im Pflegeheim und zusätzlich die 20% Anstellung im Spital Tafers an die Standortkirchgemeinde St Antoni (gemäss separater Vereinbarung).
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Verantwortlichkeiten
Die Kirchgemeinde St Antoni ist verantwortlich für die Anstellung der Seelsorgerin oder des Seelsorgers. Zum Zeitpunkt der Vereinbarung wird die bisherige Seelsorgerin Frau Marianne Briner Lavater weiterhin zu 50% angestellt.
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Kostenteiler
Spital und Pflegeheim:
Das Pflegeheim und das Spital beteiligen sich an den Kosten gemäss Rahmenvereinbarung vom 3. Mai 2005 über die Ausübung der römisch - katholischen und der evangelisch - reformierten Seelsorge in den staatlichen Anstalten und gemäss Vereinbarung Art. 1.

Kantonalkirche:
Für die Übernahme der Gesamtkosten der 20% Anstellung Spital ist der Synodalrat verantwortlich; der Anteil Staat wird durch die Kantonalkirche dem Staat in Rechnung gestellt.
Kirchgemeinden:
Für die 30% Anstellung Pflegeheim sind die 5 Kirchgemeinden verantwortlich, der Anteil Pflegeheim wird durch die Kirchgemeinde St Antoni dem Pflegeheim in Rechnung gestellt Die Kirchgemeinden teilen sich sie Restkosten im Verhältnis ihrer Mitgliederzahl.
Berechnungsbeispiel
100% Stelle Brutto Fr.130'000.- (gemäss Lohnskala Kanton FR)
Anteil Staat und Pflegeheim Fr. 82'000.- (gemäss Rahmenvereinbarung)
Restkosten bei 100% Fr. 48'000.-
20% Stelle Brutto (Spital) Fr. 9'600.- (zulasten Kantonalkirche)
30% Stelle Brutto (Pflegeheim) Fr. 14'400.- (zulasten Kirchgemeinden)

Kostenteiler Kirchgemeinden:
St. Antoni: Mitglieder: 1950 25% Fr. 3'622.-
Weissenstein: Mitglieder: 1217 16% Fr. 2'260.-
Bösingen: Mitglieder: 1106 14% Fr. 2'054.-
Düdingen: Mitglieder: 1200 15% Fr. 2'229.-
Wünnewil: Mitglieder: 2280 29% Fr. 4'235.-
total: Mitglieder: 7753 100% Fr. 14'400.-
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Rechnungsstellung der Beiträge
Die Rechnungsstellung durch die Kirchgemeinde St Antoni erfolgt einmal jährlich per 1. März Die Rechnung ist innert 30 Tagen zu begleichen.
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Zusatzkosten
Allfällige Zusatzkosten wie z.B. Weiterbildungskosten oder Spesen werden wie die Restkosten aufgeteilt und verrechnet lm Durchschnitt sollten diese Kosten Fr. 200.- pro Kirchgemeinde und Jahr nicht übersteigen.
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Inkrafttreten
Die Vereinbarung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2009 in Kraft.
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Revision
Die Vereinbarung kann mit Zustimmung aller Kirchgemeinden und der Kantonalkirche revidiert werden.
Unterzeichnet gemäss Beschlüssen der Kirchgemeinderäte resp.des Synodalrates:
Murten, den 14. Mai 2009 Unterschrift Synodalrat
Düdingen, den 24. April 2009 Unterschrift Kirchgemeinderat
Rechthalten, den 7. Mai 2009 Unterschrift Kirchgemeinderat
Flamatt, den 30. April 2009 Unterschrift Kirchgemeinderat
Bösingen, den 21. April 2009 Unterschrift Kirchgemeinderat
St. Antoni, den 30.März 2009 Unterschrift Kirchgemeinderat