2.4.40 § 1 Ziel der Übereinkunft ist das Erbringen der Gefängnisseelsorge im Zentralgefängnis in Freiburg durch die Kirchgemeinde Freiburg.
Der Leistungsumfang zur Erfüllung der Übereinkunft umfasst 4 Stunden pro Manat inklusive ev. Notfüllen.
Die Kirchgemeinde stellt eine Amtsträgerperson im Rahmen der Anstellung in der Kirchgemeinde im Gefängnis zur Verfügung und garantiert vollumfänglich die Gewährleistung der Seelsorge im Gefängnis. Anstellende Behörde ist der Kirchgemeinderat.
Die Amtsträgerperson erfüllt die in der Leistungsvereinbarung vorgegebenen Aufgaben und Pflichten betreffend die Seelsorge im Gefängnis.
Die Kirchgemeinde stellt dem Synodalrat für die Erbringung der Seelsorge Rechnung. Lohnbasis bildet das geltende Anstellungsreglement für Amtsträgerlnnen der ev. - ref. Kirche des Kantons Freiburg zuzüglich die Sozialleistungen des Arbeitgebers. Die Kirchgemeinde übernimmt die Personaladministration.
Die durch die Ausübung der Seelsorge anfallenden Spesen können gegen Nachweis dem Synodalrat in Rechnung gestellt werden. Dieser stellt zur Ausübung der Seelsorge ein Betriebsbudget zur Verfügung.
Die Kirchgemeinde ist für die Stellvertretungsregelung der Seelsorge zuständig.
Die Amtsträgerperson verfasst einen Jahresbericht z.H. des Kirchgemeinderats. Der Kirchgemeinderat überweist den von ihm genehmigten Jahresbericht dem Synodalrat. Der Synodalrat ist gemäss Leistungsvereinbarung verpflichtet, diesen Ende Januar jeden Jahres der Direktion einzureichen.
Diese Vereinbarung beginnt am 1.Januar 2009 und ist unbefristet.
Diese Vereinbarung kann jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten von der Kirchgemeinde und/oder dem Synodalrat gekündigt werden.
Weitere Bedingungen:
Auf begründete, und vom Synodalrat akzeptierte Intervention von Seiten der Direktion hin, kann der Austausch der Amtsträgerperson gefordert werden.
Die Evaluation und Auswahl der Amtsträgerperson untersteht der Kirchgemeinde. Diese unterbreitet dem Synodalrat einen Kandidatenvorschlag. Der Synodalrat unterbreitet seinerseits den Kandidatenvorschlag der Direktion.