2.4.50
Seelsorge Universität: Kommissionsreglement-
einen Professor oder eine Professorin;
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einen Vertreter oder eine Vertreterin der wissenschaftlichen Mitarbeiter und Mit- arbeiterinnen und/oder einen Vertreter oder eine Vertreterin des administrativen und technischen Personals;
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einen Vertreter oder eine Vertreterin der Studierenden und der Hörer und Hörerinnen,
auf Vorschlag der Körperschaften, die sie vertreten.-
Begleitung und Unterstützung des Seelsorgers oder der Seelsorgerin in allen Fragen der Amtsführung;
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Erstellung eines Jahresbericht zuhanden der Kirche und des Rektorats;
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Achtung auf die Einhaltung der Leistungsvereinbarung;
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Genehmigung des Jahresprogrammes;
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Genehmigung des Jahresberichtes des Seelsorgers oder der Seelsorgerin zuhanden der Kirche und des Rektorates;
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Genehmigung des Antrags für den Betriebskredit und der Jahresrechnung zuhanden der Kirche und des Rektorates.