3.3.2
Evangelisch reformierte Kirche des Kantons Freiburg
Kirchlicher Unterricht: Lehrplanrichtlinien (Synodebeschluss)
(Kirchlicher Unterricht: Lehrplanrichtlinien)
vom 8. Juni 2009
In Erwägung:
Der Verfassung des Kantons Freiburg ( 2004, Art. 64), Schulgesetz (1985, Art.27), Ausführungsreglement (1986, Art. 37 und Art.38)
Der Kirchenordnung Art. 47-67 und 102 der Evangelisch-Reformierten Kirche des Kantons Freiburg vom 03.11.1997
Der Beschlüsse der Synode vom 8. Juni 1998 (Vorschläge zur Neuorientierung des kirchlichen Unterrichts (11 Thesen) in Deutsch-Freiburg) und 2. Nov. 1998 (über die Umsetzung der Neuorientierung)
Der Wegleitung für den Kirchlichen Unterricht Freiburg (KUF) aus dem Jahre 2000 (auf der Basis der Vorschläge zur Neuorientierung des kirchlichen Unterrichts – Schlussbericht 1998)
Der Richtlinien zur Konfirmation verabschiedet von der Synode am 8. Juni 2009
Dem Lehrplan Bibelkunde 1.-6. Klasse (herausgegeben von der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport des Kt. Freiburg 2001)
Dem Lehrplan Lebenskunde 7.-9. Klasse (herausgegeben von der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport des Kt. Freiburg 1992/1995)
Du Plan d'étude Ethique, 7è-9è année (Département de l'Instruction publique, de la Culture et du Sport du canton de Fribourg, 2005)
beschliesst die Synode die folgenden Richtlinien zum Lehrplan des kirchlichen Unterrichts:
2.1 § 3 Abs. 2, 2.1 § 15, 2.2 § 84 Abs. 3 g Der Lehrplan für den KUF (kirchlicher Unterricht Freiburg) hat zum Ziel:
a) Orientierung für einen konfessionellen, evangelisch-reformierten Religionsunterricht zu bieten. Erläuterung: Sein konfessionelles Profil bekommt dieser Unterricht durch den von der evangelisch-reformierten Kirche bezeugten Glauben, mit dem sie sich in der Tradition des in der Bibel bezeugten, im 16. Jahrhundert neu orientierten und im 19.Jahrhundert neu gedachten Glaubens versteht.
b) Sich auf die durch die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen, die gesellschaftliche Situation und auf die sich daraus ergebenden gegenwärtigen Herausforderungen zu beziehen. Erläuterung: Es geht um die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen nach Orientierung, Klarheit, Kommunikation, Kontakt, Auseinandersetzung, Abgrenzung, Anerkennung, Integration, Zusammengehörigkeit und des Ausdrucks davon.
c) Kompetenzen zu fördern, die Kinder und Jugendliche befähigen sollen, sich selbständig mit allen Fragen, die das kirchliche Leben aufwirft auseinanderzusetzen und selbstverantwortlich am kirchlichen Leben teilzunehmen.
Durch den Lehrplan werden folgende Kompetenzen gefördert:
- Wahrnehmung
- Kommunikation
- Gestaltung des Glaubens und Handeln im Glauben
- Spiritualität und gottesdienstliche Kompetenz
- Kritische Beurteilung
- Emotionale und soziale Kompetenz.
Der Lehrplan bezieht sich auf die obligatorische Schulzeit. Materialien und Unterrichtsvorschläge werden dazu empfohlen und angeboten, sind aber nicht Gegenstand des Lehrplanes (vgl. Pkt. 6).
Artikel 4
Einführung und Evaluation
a) Der Lehrplan wird während einer dreijährigen Pilotphase in den Unterrichtsbetrieb eingeführt. Nach der Pilotphase wird er evaluiert und überarbeitet. Der Synodalrat setzt den Lehrplan danach definitiv in Kraft.
b) Für die Umsetzung des Lehrplanes sind die Unterrichtenden, die Kirchgemeinden und die Fachstelle Bildung zuständig. Die Umsetzung wird drei Jahre nach der definitiven Inkraftsetzung im Rahmen der Qualitätssicherung vom Synodalrat durch die Fachstelle Bildung evaluiert und der Synode darüber Bericht erstattet.
c) Die Kirchgemeinden stellen für die Erteilung des KUF ausgebildete Lehrkräfte an.
d) Nach zehn Jahren wird der Lehrplan überprüft.
Artikel 5
Aus- und Weiterbildung
a) Die Fachstelle Bildung begleitet die Einführung des Lehrplanes mit Einführungsveranstaltungen für die Unterrichtenden und für die mit dem Ressort betrauten Behördenmitglieder.
b) Die von der Fachstelle Bildung organisierten Aus- und Weiterbildungen für Unterrichtende beziehen sich auf den Lehrplan.
Artikel 6
Materialien und Unterrichtshilfen
Die Fachstelle Bildung unterstützt die Einführung des Lehrplanes in Zusammenarbeit mit dem Didaktischen Zentrum der Pädagogischen Hochschule Freiburg und entsprechenden französischsprachigen Institutionen mit der Empfehlung und Bereitstellung von geeigneten Unterrichtsmaterialien und – hilfen.
Von der Synode verabschiedet am: 8. Juni 2009
Vom Synodalrat in Kraft gesetzt am: 18. August 2009