3.3.3
Evangelisch reformierte Kirche des Kantons Freiburg
Religionsunterricht im Kindergarten (Grundsatzentscheid der Synode)
(Religionsunterricht im Kindergarten (Grundsatzentscheid))
vom 1. März 2016
Grundsatzentscheid der Synode vom 1. März 2016:
Die evangelisch-reformierte Kirche des Kts. Freiburg will von ihrem verfassungsmässigen Recht des kirchlichen Religionsunterrichtes in der obligatorischen Schulzeit Gebrauch machen und diesen auch im Kindergarten einführen.
Die Synode heisst eine schrittweise Einführung während den nächsten 5 Jahren, unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten gut.
Die Synode beauftragt die Kirchgemeinden mit den lokalen Schulbehörden und den Vertretern der örtlich katholischen Kirchgemeinden zu diskutieren und zusammenzuarbeiten.
Der Unterricht findet auf der Basis eines ökumenischen, von beiden Kantonalkirchen erarbeiteten Lehrplanes statt.
Die Lehrpersonen beider Konfessionen sollen über eine Ausbildung / Weiterbildung verfügen, die von der reformierten Fachstelle Bildung und katholischen Fachstelle Katechese erarbeitet und sichergestellt wird.
Beschluss Synode vom 1. März 2016