3.9.1.1

KatechtInnen: Richtlinien zur Ausbildung
3.9.1.1
Evangelisch reformierte Kirche des Kantons Freiburg

Richtlinien für die Ausbildung von Katecheten und Katechetinnen

(KatechtInnen: Richtlinien zur Ausbildung)
vom 25. Februar 2014
Synodalrat – Conseil synodal
1
Ziel der Ausbildung
Die Ausbildung soll Frauen und Männer befähigen, als Katecheten und Katechetinnen auf professionellem Niveau tätig zu sein.
Als ausgebildete Katecheten und Katechetinnen werden sie von der Kirchgemeinde angestellt. Sie erteilen den konfessionellen Religionsunterricht auf Primarschulstufe und übernehmen im Rahmen ihres Pflichtenheftes Verantwortung für ausserschulische Aktivitäten. Ausserdem wirken sie zusammen mit der Pfarrperson bei der Leitung von Familiengottesdiensten mit.
2
Gesetzliche Basis
Die Richtlinien für die Ausbildung von Katecheten und Katechetinnen stützen sich auf Art. 44 und 47 der Kirchenverfassung (2013) und auf Art. 55, 56, 59, 101, 102 und 166 der Kirchenordnung (2013). Massgebend sind zudem die Richtlinien für die Konfirmation und der Lehrplan für den deutschsprachigen kirchlichen Unterricht des Kantons Freiburg.

Diese Richtlinien ersetzen das Dokument vom 4. November 2004
"Ausbildungskonzept für die Ausbildung zur Katechetin der Evangelisch- reformierten Kirche des Kantons Freiburg für die 1.-6. Klasse".
3
Erwerb von Kompetenzen
Durch die Ausbildung zur Katechetin/zum Katecheten werden u.a. folgende Kompetenzen erworben:
• theologische, pädagogische und didaktische Kenntnisse in Theorie und Praxis.
• die Fähigkeit, sich kritisch und ressourcenorientiert mit der eigenen Unterrichtspraxis auseinanderzusetzen.
• Die Fähigkeit, die eigene Biographie und religiöse Entwicklung zu reflektieren.
• Fertigkeiten, mit Hilfe von diversen Methoden , theologische Themen und Texte selbständig zu erarbeiten, sowie biblische Texte gegenwartsbezogen auszulegen.
4
Inhalte der Ausbildung
Inhaltlich setzt sich die Ausbildung wie folgt zusammen:
• Theologie (Altes und Neues Testament, systematische Theologie, Geschichte des Christentums, Ekklesiologie, Liturgik)
• Religionspädagogik und -didaktik (Bibeldidaktik, Methodik, Planungsweg und Auswertung der Lektionen, Lehrplan, Klassenführung)
• Die Welt der Kinder (psychologische und religiöse Entwicklung, kindergerechte Sprache, Kind-Erwachsenen- Beziehung)
• Umfeld des Religionsunterrichts (Beziehung zu den Eltern, interreligiöser und ökumenischer Dialog, rechtlicher Rahmen des Religionsunterrichts)
• Unterrichtspraxis.
5
Organisation der Ausbildung
Die Ausbildung für Katechetinnen und Katecheten wird auf Deutsch und Französisch angeboten. Sie ist modular aufgebaut und wird in Zusammenarbeit mit katholischen oder reformierten Partnern aus dem Kanton Freiburg oder anderen Kantonen angeboten.
6
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert rund 700 bis 900 Stunden (inkl. eigene Lern- und Vorbereitungszeit sowie Praktika).
7
Aufnahmebedingungen
Für die Aufnahme zur Ausbildung gelten folgende Aufnahmebedingungen:
• Berufsschulabschluss, eidgenössisch anerkannte Matura oder eine gleichwertige abgeschlossene und anerkannte Ausbildung
• Mitgliedschaft in einer Evangelisch-reformierten Kirche
• Empfehlung des Kirchgemeinderates.
8
Anerkennung bereits erworbener Kompetenzen
Die Anerkennung von formell oder informell erworbenen Kompetenzen kann bei der Fachstelle Bildung beantragt werden. Das Vorgehen für das Anerkennungs- und Äquivalenzverfahren ist in einem separaten Dokument beschrieben.
9
Bewertungsmodalitäten und ausgestellter Titel
Im Prüfungsreglement sind die Einzelheiten des Bewertungsverfahren festgehalten. Jedes Modul erfordert einen Leistungsnachweis. Wer alle Leistungsnachweise erbracht hat, erhält das Diplom zum Katecheten / zur Katechetin der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Freiburg.
Stand Dezember 2013
Vom Synodalrat genehmigt am 25. Februar 2014 / Beschluss 31/14