4.1.1.1.1

Delegierte: Stellvertretung (Ergänzungen)
4.1.1.1.1
Evangelisch reformierte Kirche des Kantons Freiburg

Abgeordnete der Kirchgemeinden in der Synode Information betreffend der Stellvertretungsregelung der Synode. Ergänzende Ausführungen des Büros der Synode zu Dokument 4.1.1.1: Stellvertretungsordnung für die Synode

(Delegierte: Stellvertretung (Ergänzungen))
vom 7. März 2018
Das Büro der Synode an die
Kirchgemeindepräsidien und - sekretariate

In der Synode haben Delegierte der Kirchgemeinden Einsitz. Artikel 26 der Kirchenverfassung hält unter Zusammensetzung fest, dass sich die Synode aus den Vertreterinnen und Vertretern der Kirchgemeinden zusammensetzt, sowie aus den von Amtes wegen bestimmten Personen.
Vertreterinnen und Vertretern der Kirchgemeinden in die Synode
2.2 § 122 Abs. 1 Die von den Kirchgemeindeversammlungen gewählten Vertreterinnen und Vertreter werden auch «Delegierte» genannt. Diese werden durch, ebenfalls von der Kirchgemeindeversammlung, gewählte Stellvertreterinnen und Stellvertreter, oder auch «Suppleanten» genannt, vertreten.
Von Amtes wegen bestimmten Personen in die Synode
2.1 § 26 Abs. 1, 2.1 § 26 Abs. 2 Der gleiche Artikel hält fest, dass jede Kirchgemeinde mindestens die
Kirchgemeindepräsidentin oder den Kirchgemeindepräsidenten und 1 ordinierte Amtsträgerin oder ordinierten Amtsträger [in die Synode] abordnet.
Im Verhinderungsfall wird die Präsidentin oder der Präsident einer Kirchgemeinde durch die Vize-Präsidentin oder den Vize-Präsidenten ersetzt. Eine Amtsträgerin oder ein Amtsträger wird durch eine Amtsträgerin oder einen Amtsträger ersetzt. Hat die Kirchgemeinde keine 2. Amtsträgerin oder Amtsträger, bestimmt der Kirchgemeinderat 1 Person aus seiner Mitte.

Alle Kirchgemeinden haben dem Büro der Synode die gewählten Suppleanten und die bestimmten Stellvertreterinnen und Stellvertreter gemeldet. Es ist uns ein Anliegen, sie darauf aufmerksam zu machen, dass diese Stellvertretungsordnung eingehalten werden muss. Das heisst, dass die Stellvertretungen nur für die bestimmte Vertretung möglich ist und nicht beliebig austausch-, übertrag- und ergänzbar ist.
Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und stehen Ihnen gerne für Fragen zur
Verfügung.

Murten, den 7. März 2018

Büro der Synode
Der Präsident: Pierre-Alain Sydler
Der Sekretär: Peter A. Schneider