4.1.1.3

Synodepräsidium - Profil
4.1.1.3
Evangelisch reformierte Kirche des Kantons Freiburg

Synodepräsidium - Profil und Aufgaben

(Synodepräsidium - Profil)
vom 10. August 2015
2.2 § 121 Abs. 1
Präsidium der Synode
4.1.1.4 § Profil
Die Mitglieder des Büros der Synoden müssen Mitglieder der Synode sein, sowie die Strukturen und die Abläufe der Synoden kennen. Wichtig ist, dass sie deutsch und französisch in Wort und Schrift gut verstehen.

Die jährliche Zeitinvestition für das Präsidium (Aktenstudium, Vorbereitung der Synode mit dem Büro der Synode und Synodalrat, Organisation der Synode in Zusammenarbeit mit den Vizepräsidien und der Kirchenkanzlei, runder Tische, Nachbesprechung der Synode, Gegenlesen der Protokolle) betragen, je nach Umfang der Geschäfte, 3 bis 5 Arbeitstage.


Anzahl Synoden
KO Art. 125.1 Ordentliche und ausserordentliche Synoden
Die Synode tagt in der Regel 5 Mal jährlich am Ende des Nachmittags oder am Samstagvormittag für eine Dauer von 4 Stunden.


Repräsentationspflichten
Die Repräsentationspflichten des Synodepräsidiums bei Staatsrat, Veranstaltungen und kirchlichen Anlässen (Besuche, Einweihungen, Empfänge usw.) sind freiwillig und in oben erwähnten Zeitaufwand nicht enthalten.
Spesen werden gemäss Spesenreglement vergütet.


Arbeitsaufwand und Entschädigung
Der Arbeits-Aufwand des Synodepräsidiums wird durch eine pauschale Entschädigung pro Synode abgegolten.

Spesen werden nicht vergütet.


Murten, den 10. August 2015