4.1.1.4

Synode: Präsidium, Delegierte - Entschädigungen
4.1.1.4
Evangelisch reformierte Kirche des Kantons Freiburg

Synode: Entschädigungen des Präsidiums und der Delegierten

(Synode: Präsidium, Delegierte - Entschädigungen)
vom 10. August 2015
Entschädigung des Präsidiums der Synode und der Delegierten (Synodale)
1 Grundlage: Synodalratsbeschluss auf der Grundlage des Vorschlages des Synodebüros (ersetzt den Synodebeschluss vom 13.Nov. 2006).
2 Der Arbeitsaufwand des Synodepräsidiums wird durch eine pauschale Entschädigung von 750.- Franken pro Synode abgegolten.
Spesen werden keine vergütet.
Vize - Präsidium
Der Arbeitsaufwand des Vize - Synodepräsidiums wird durch eine pauschale Entschädigung von 250.- Franken pro Synode abgegolten.
Spesen werden keine vergütet.
Delegierte
1 Grundlage: Synodebeschluss vom 13. November 2006
2 Der Arbeitsaufwand eines(-r) Delegierten wird durch eine pauschale Entschädigung von 100.- Franken pro Synode abgegolten.