vom 27. Mai 2019
Synode vom 27. Mai 2019: Information und Genehmigung des Finanzplanes
Botschaft und Antrag des Synodalrats zum Finanzplan 2020 – 2023
Die revidierte Kirchenordnung (KO) legt in Art. 188 Abs. 2 fest, dass die Synode den Beitragssatz an die Synodalkasse für vier Jahre festlegt. Mit Fokus auf diese Neuerung hat der Synodalrat einen Finanzplan für die kommenden vier Jahre erarbeitet. Dabei hat er sich an abseh- und planbaren Projekte orientiert und auch den Bedarf an zusätzlich nötigen Ressourcen berücksichtigt.
Der vorliegende Finanzplan zeigt den zusätzlichen finanziellen Bedarf für die Jahre 2020 – 2023 auf.
Der Synodalrat hat an seiner Sitzung vom 30. April 2019 beschlossen der Synode den Finanzplan 2020 – 2023 zur Genehmigung vorzulegen.
Antrag:
Der Synodalrat bittet die Synode den Finanzplan 2020 – 2023 zu genehmigen.
Für den Synodalrat:
Pierre-Philippe Blaser, Präsident; Anne-Elisabeth Nobs, Ressort Finanzen
Link zum Dokument:
www.ref-fr.ch/dok/018265