vom 22. Mai 2023
Synode vom 22. Mai 2023: Information und Genehmigung des Finanzplanes & Beitragsatzes
Botschaft und Antrag des Synodalrats zum Finanzplan 2024 – 2027
Nach den beiden Rechnungsjahren 2015 und 2019 erstellte der Synodalrat eine Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2027, um den Beitragssatz der Kirchgemeinden zu bestimmen (KO Art. 188). Dabei stützte er sich einerseits auf die laufenden Projekte und andererseits auf die Jahresrechnungen der Vorjahre. Wir konnten feststellen, dass die Auswirkungen der Steuerreform nicht so negativ ausgefallen sind wie erwartet. Es wurden einige vorsichtige Arbeitshypothesen verwendet, die nachstehend näher erläutert werden.
Unsere Hypothesen minimieren die Einnahmen und schätzen die Ausgaben eher nach oben. Letztere sind schwer zu senken, da die Anfragen an die verschiedenen Dienste und Kirchgemeinden bestehen. Der Synodalrat legt jedoch Wert auf eine strenge und vernünftige Verwaltung der ihm zur Verfügung gestellten Mittel. Die unter den oben erwähnten Hypothesen erstellten Prognosen zeigen für die kommenden Jahre einen Ausgabenüberschuss zwischen 50'000 und 185'000 Franken. Es handelt sich hierbei um eine Planung und nicht um ein Budget. Es versteht sich von selbst, dass die Budgets an die tatsächlichen Werte zum Zeitpunkt der Budgeterstellung angepasst werden. Aufgrund dieser Planung schlägt der Synodalrat die Beibehaltung des Beitragssatzes von 1,3 Rappen vor, was dank der in den letzten Jahren geschaffenen Reserven verkraftet werden sollte.
Antrag:
Der Synodalrat beantragt, vom Finanzplan Kenntnis zu nehmen und dem Beitragssatz von 1,3 Rappen zuzustimmen..
Für den Synodalrat:
Pierre-Philippe Blaser, Präsident; Anne-Elisabeth Nobs, Ressort Finanzen
Link zum Dokument:
www.ref-fr.ch/dok/028402