4.2.3

Dispositionsrecht 2022 - 2025
4.2.3
Evangelisch reformierte Kirche des Kantons Freiburg

Dispositionsrecht: Limite pro Geschäftsfall für finanzielle Beschlüsse des Synodalrates, welche ausserhalb des ordentlichen Budget liegen

(Dispositionsrecht 2022 - 2025)
vom 14. Mai 2022
Gemäss Synodebeschluss vom 3.6.95 ist das Dispositionsrecht des Synodalrates der Synode bei jeder neuen Legislaturperiode neu vorzulegen. Der Synodalrat beantragt der Synode (14.05.2022) für die Legislaturperiode der Synode 2022 - 2025 das vorliegende Dispositionsrecht:
Erhöhung der Beiträge um je Fr. 5‘000.--; neu pro Geschäft..

Betrag bis 10'000.- Franken pro Geschäft:

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- Entscheidung durch den Synodalrat.



Betrag bis 20'000.- Franken pro Geschäft:
Synodalrat: Vorschlag an die Finanzkommission und Besprechung.
Eventuell Gegenvorschlag der Finanzkommission. Besprechung mit dem Synodalrat.

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- Beschluss durch beide Gremien.



Beträge über Fr. 20'000.- pro Geschäft:
Besprechung durch beide Gremien (Synodalrat und Finanzkommission) und Vorschlag an die Synode; in der Regel bei der Budgetdebatte.

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- Beschluss durch die Synode.

Diese Beträge kommen zur Anwendung für dringliche und unvorhersehbare Aufgaben im Verlauf eines Geschäftsjahres gemäss KO Art. 190.

Genehmigt durch die Synode vom 14. Mai 2022.