4.2.30.3

Redaktionelle Charta
4.2.30.3
Evangelisch reformierte Kirche des Kantons Freiburg

Redaktionelle Charta der ERKF

(Redaktionelle Charta)
vom 23. März 2022
Der Synodalrat der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Freiburg
beschliesst:
Die ERKF veröffentlicht gedruckte Dokumente und digitale Texte, welche unsere gesamte Kirche verpflichten. Aus diesem Grund werden sie vor ihrer Veröffentlichung von einem Prüfungs-Ausschuss (PA) genehmigt, welcher vom Synodalrat ernannt wird.
Der PA überprüft:

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die Form: Anwendung der redaktionellen Charta, Einhalten der vorgegebenen Rahmenbedingungen (zum Beispiel: Textlänge, Unterschrift, usw.)

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den Inhalt: Übereinstimmung mit den Werten der ERKF und Konsistenz der Botschaft.


Der PA ist befähigt, die ihm unterbreiteten Texte vor deren Veröffentlichung anzupassen oder abzuändern. Dies betrifft geringfügige Änderungen, um das Einhalten der redaktionellen Charta sowie der redaktionellen Vorgaben zu gewährleisten. Sollten umfassendere Korrekturen nötig sein, so nimmt der PA mit der Verfasserin oder dem Verfasser des Textes Kontakt auf.

Der PA kann die Veröffentlichung eines Textes verweigern. In einem solchen Fall informiert er die Verfasserin oder den Verfasser.

Wird ein Text übersetzt, so genehmigt der PA ebenfalls die Übersetzung.
Redaktionelle Regeln:

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Der Titel einer Person wird ihrem Namen vorangestellt (Pfarrer/in X. Yyyy).

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Der Vorname kommt vor dem Familiennamen.

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Der Titel einer Publikation wird kursiv geschrieben.

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Anführungszeichen werden verwendet, um ein Zitat, den Titel einer

Publikation oder eine annäherungsmässige Formulierung zu kennzeichnen.

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Bei der ersten Erwähnung: "Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS)", danach nur noch: "EKS".

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Die Abkürzung für Schweizer Franken kommt vor der Zahl (Fr. 12.--).

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Es werden keine Links veröffentlicht, welche auf Websites von Organisationen verweisen, mit denen die ERKF keine institutionelle Verbindung hat, weder auf kantonaler noch auf nationaler Ebene.

- Die veröffentlichten Texte werden von der Verfasserin oder dem Verfasser unterzeichnet.
Geschlechtergerechte Sprache in ein paar Stichworten:
Das Verwenden einer geschlechtergerechten Sprache ist willkommen, bleibt den Verfasserinnen und den Verfassern jedoch freigestellt. Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz hat einen Leitfaden zur geschlechtergerechten Sprache herausgegeben (siehe Dokument "Alle sind eingeladen"), auf welchen sich die Empfehlungen der ERKF abstützen.

Geschlechtergerechte Sprache in ein paar Stichworten:

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Männer und Frauen ausdrücklich erwähnen (der Konfirmand oder die

Konfirmandin).

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In Pluralformen beide Geschlechter mithilfe des Schrägstrichs erwähnen (die Pfarrer/innen; die Mitarbeiter/innen).

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Geschlechtsneutrale Wörter verwenden (die Sitzungsleitung, die

Teilnehmenden, die Mitarbeitenden, das Team, die Pfarrpersonen, die
Lehrkräfte).

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Bei Bildern auf ein ausgewogenes Verhältnis der Geschlechter und allenfalls

der Alterskategorien achten, und stereotype Rollenbilder vermeiden.
Vom Synodalrat verabschiedet am 23. März 2022.