4.6.10.4
Evangelisch reformierte Kirche des Kantons Freiburg
Vorgehen bei Dienstjubiläen in kantonalen Ämtern und Dienststellen der ERFK
(Dienstaltersgeschenk: Personal ERFK)
vom 9. Mai 2018
Der Synodalrat
Mitarbeitende der Kirchenkanzlei sowie der kantonalen Dienste und Ämter.
1. Worte der Anerkennung anlässlich des Grillfests im Juni durch das zuständige Mitglied des Synodalrats und ein kleines Geschenk, zum Beispiel ein Blumenstrauss oder eine Flasche Wein.
2. In der Woche des Jubiläums gemeinsames Essen in einem Restaurant mit den Mitgliedern der Kirchenkanzlei, der kantonalen Dienste und des zuständigen Mitglieds des Synodalrats.
1. Schriftlicher Dank in der Juni-Ausgabe des Newsletters, im Namen des Synodalrats vom zuständigen Mitglied des Synodalrats unterzeichnet;
2. Worte der Anerkennung anlässlich des Grillfests im Juni durch das zuständige Mitglied des Synodalrats im Namen des Synodalrats und ein kleines Geschenk, zum Beispiel ein Blumenstrauss oder eine Flasche Wein;
3. Gratifikation von CHF 500.– im Jubiläumsmonat;
4. In der Woche des Jubiläums gemeinsames Essen in einem Restaurant mit den Mitgliedern der Kirchenkanzlei, der kantonalen Dienste und des zuständigen Mitglieds des Synodalrats.
1. Schriftlicher Dank in der Juni-Ausgabe des Newsletters, im Namen des Synodalrats vom zuständigen Mitglied des Synodalrats unterzeichnet;
2. Worte der Anerkennung anlässlich des Grillfests im Juni durch das zuständige Mitglied des Synodalrats im Namen des Synodalrats und ein kleines Geschenk, zum Beispiel ein Blumenstrauss oder eine Flasche Wein;
3. Gratifikation von CHF 1000.– im Jubiläumsmonat;
4. In der Woche des Jubiläums gemeinsames Essen in einem Restaurant mit den Mitgliedern der Kirchenkanzlei, der kantonalen Dienste und des zuständigen Mitglieds des Synodalrats;
5. Eine zusätzliche Ferienwoche, die im Jubiläumsjahr oder im Verlauf von 12 Monaten nach dem Jubiläum zu beziehen ist.
1. Schriftlicher Dank in der Juni-Ausgabe des Newsletters, im Namen des Synodalrats vom zuständigen Mitglied des Synodalrats unterzeichnet;
2. Worte der Anerkennung anlässlich des Grillfests im Juni durch das zuständige Mitglied des Synodalrats im Namen des Synodalrats und ein kleines Geschenk, zum Beispiel ein Blumenstrauss oder eine Flasche Wein;
3. Gratifikation von CHF 2000.– im Jubiläumsmonat;
4. In der Woche des Jubiläums gemeinsames Essen in einem Restaurant mit den Mitgliedern der Kirchenkanzlei, der kantonalen Dienste und des zuständigen Mitglieds des Synodalrats;
5. Eine zusätzliche Ferienwoche, die im Jubiläumsjahr oder im Verlauf von 12 Monaten nach dem Jubiläum zu beziehen ist.
1. Das gleiche Verfahren wie bei 20 Dienstjahren wird auch hier angewendet.
2. Der Betrag der Gratifikation erhöht sich alle weiteren 5 Jahre um jeweils CHF 500.–.
B Eckpunkte im Jahreskalender
1. Ende Juni sind alle Mitarbeitenden und der Synodalrat zu einem Grillfest im Beaulieu-Park, Murten, eingeladen.
2. Ende Dezember sind alle Mitarbeitenden, alle gelegentlichen Mitarbeitenden und der Synodalrat zu einem geselligen gemeinsamen Essen eingeladen.
3. Ende Dezember erhalten alle Mitarbeitenden einen Geschenkgutschein im Wert von CHF 200.–.
4. Im Dezember teilt die Kirchenkanzlei den zuständigen Mitgliedern des Synodalrats die im kommenden Jahr anstehenden Dienstjubiläen mit.
Vom Synodalrat genehmigt am 9. Mai 2018 (Beschluss 63/18).