Ressort Bildung
Aufgaben
Die Weitergabe des Glaubens an Kinder und Jugendliche ist eine der Grundaufgaben unserer Kirche. So lesen wir in unserer Kirchenordnung:
„Mit der Weitergabe des Glaubens hilft die Kirche Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, in der Zusage der Liebe Gottes zu sich selber und zur Gemeinschaft zu finden. Sie macht sie mit der biblischen Botschaft vertraut, fördert ihre Fähigkeit, auf die Grundfragen des Lebens hilfreiche Antworten zu suchen und zu finden und leitet sie zu verantwortlichem Handeln gegenüber Gott, der Schöpfung und den Menschen an.“ (Art. 49.1)
Oder mit dem Religionspädagogen Friedrich Schweitzer formuliert: „Kinder haben ein Recht auf Religion, und die religiöse Entwicklung des Kindes braucht Bildung und Begleitung.“
Die institutionalisierte religiöse Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen geschieht vorab in den Kirchgemeinden.
„Mit der Weitergabe des Glaubens hilft die Kirche Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, in der Zusage der Liebe Gottes zu sich selber und zur Gemeinschaft zu finden. Sie macht sie mit der biblischen Botschaft vertraut, fördert ihre Fähigkeit, auf die Grundfragen des Lebens hilfreiche Antworten zu suchen und zu finden und leitet sie zu verantwortlichem Handeln gegenüber Gott, der Schöpfung und den Menschen an.“ (Art. 49.1)
Oder mit dem Religionspädagogen Friedrich Schweitzer formuliert: „Kinder haben ein Recht auf Religion, und die religiöse Entwicklung des Kindes braucht Bildung und Begleitung.“
Die institutionalisierte religiöse Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen geschieht vorab in den Kirchgemeinden.
Auftrag und Kompetenzen
Hauptaufgabe des kantonalkirchlichen Ressorts Bildung ist es, die Kirchgemeinden bei der Wahrnehmung ihres Bildungsauftrages zu unter stützen. Wir tun dies, indem wir die von der Synode beschlossenen Bildungskonzepte umsetzten, Lehrpläne und Unterrichts materialien zur Verfügung stellen und für eine professionelle Aus- uns Weiterbildung von KatechetInnen besorgt sind. Darüber hinaus gehört es zu den Aufgaben der Kantonalkirche, den Kontakt zu den staatlichen Institutionen und zu unseren Schwesterkirchen zu pflegen.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben steht der ERKF die Fachstelle Bildung zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle verstehen sich als Ansprechpersonen für alle Belange der schulischen und der ausserschulischen Katechese; sie stellen ihre Fachkenntnisse gerne den Kirchgemeinden und den Unterrichtenden zur Verfügung.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben steht der ERKF die Fachstelle Bildung zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachstelle verstehen sich als Ansprechpersonen für alle Belange der schulischen und der ausserschulischen Katechese; sie stellen ihre Fachkenntnisse gerne den Kirchgemeinden und den Unterrichtenden zur Verfügung.
Derzeitige Vertretungen
- Commission cantonale pour l'enseignement religieux
- Frauenkonferenz der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS)
- Generalversammlung der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS)
- Ökumenische katechetische Kommission (ÖKK)
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