4.6.1

Delegationen: Informationsblatt für Delegierte
4.6.1
Evangelisch reformierte Kirche des Kantons Freiburg

Informationsblatt für Delegierte der Ev.-Ref. Kirche des Kantons Freiburg

(Delegationen: Informationsblatt für Delegierte )
vom 1. Juni 2016
Als Delegierte sind Sie Vertreter unserer Ev. - ref. Kantonalkirche und leisten einen wertvollen Beitrag zu deren Auftrag. Sie vertreten den Synodalrat in Gremien und liefern diesem wertvolle Impulse für die kantonalkirchliche Arbeit.

Als Ergänzung zu Artikel 149 der Kirchenordnung: "Der Synodalrat bestimmt und beauftragt die Delegierten in kirchliche Organisationen und Hilfswerke. Sie haben dem Synodalrat regelmässig Bericht zu erstatten." gibt Ihnen dieses Schreiben einige zusätzliche Informationen über Ihren Auftrag und die Zusammenarbeit mit dem Synodalrat.
1
2.2 § 149 Delegierte werden vom Synodalrat ernannt und zwar für eine Legislaturperiode von vier Jahren. Die Mandate können erneuert werden.
2
Delegierte arbeiten zusammen mit dem Ressort verantwortlichen Synodalrat. Diese nehmen mindestens einmal jährlich mit dem Synodalrat Kontakt auf.
Ihre Ansprechperson: siehe Delegiertenliste www.ref-fr.ch/dok/119
3
Delegierte besuchen die entsprechenden Konferenzen/Tagungen oder Sitzungen. Falls Delegierte sich zusätzlich im Vorstand/Ausschuss engagieren, muss dies vorher mit der Ansprechperson im Synodalrat besprochen werden.
4
Delegierte sind TrägerInnen von wertvollen Informationen, deshalb sind Sie gebeten, jeweils per Ende Jahr der Ansprechperson im Synodalrat einen Jahresbericht zuzustellen. Sie werden von der Kirchenkanzlei Ende Jahr per Mail dazu eingeladen.
5
Delegierte erfahren oft Themen auf schweizerischer Ebene, die für die Freiburger Kirche von Bedeutung sein könnten. In diesem Falle sollte die Ansprechperson des Synodalrats orientiert werden. Der Synodalrat (Gremium) entscheidet darauf, ob, wer und in welcher Form das Thema weiter bearbeitet werden soll.
6
Delegierte erhalten die Kurs- oder Konferenzkosten rückvergütet und haben Anrecht auf Spesenentschädigung. Das Spesenblatt www.ref-fr.ch/rechtstext/4.6.10.2 sollte jeweils Ende November der Kirchenkanzlei in Murten zugestellt werden.
7
Falls Ihre Mitarbeit als Delegierte in einer Organisation finanzielle Folgen für die Kantonalkirche mit sich bringt, sind Sie verpflichtet, dies dem Synodalrat unverzüglich mitzuteilen.
8
Der Synodalrat dankt den Delegierten herzlich für Ihren Einsatz. Auf Wunsch hin stellt Ihnen der Synodalrat am Ende einer Legislaturperiode oder eines Mandates den Schweiz. Sozialzeitausweis aus (sofern keine kantonalkirchliche Anstellung besteht). Für Ihre neue Aufgabe wünschen wir Ihnen viel Freude und Befriedigung.
Genehmigt vom Synodalrat im Juni 2016 / Revision 2022