Medienmitteilung vom 3. Oktober 2011 der Evangelisch – Reformierten Kirche des Kantons Freiburg

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Sondersynoden (Foto: jolande roh)
Sondersynode vom 01. Oktober 2011 der Evangelisch – Reformierten Kirche des Kantons Freiburg im Zentrum Löwenberg Murten
Peter A. Schneider,
Jetzt ist die Kirchenordnung an der Reihe

Nach der kirchlichen Verfassung revidieren die Reformierten nun ihre Kirchenordnung. Eine ausserordentliche Synode hat am Samstag mit der ersten Lesung begonnen. Weil Synodepräsident Gerhard Bartels kürzlich aus dem Kanton weggezogen ist, wird eine Ersatzwahl für ihn vorbereitet.


Auch die Kirchenordnung der Evangelisch-Reformierten Kirche Freiburg wird nach vierzehn Jahren nun teilweise revidiert. Einstimmig hat eine ausserordentliche Synode am Samstag beschlossen, auf dieses Geschäft einzutreten. Zuvor ist bereits die kirchliche Verfassung überholt worden; sie wird gegenwärtig vom Staatsrat überprüft.
Zu Beginn der Verhandlungen hatten die Delegierten eine knifflige Frage zu lösen: Wie kann die Synode die Kompetenz von Gerhard Bartels weiter nutzen? Synodepräsident und Jurist Bartels ist kürzlich in einen Nachbarkanton umgezogen. Nach ausführlicher Diskussion erteilte die Synode das Mandat an G. Bartels, ad interim die Debatten zur Revision der Kirchenordnung weiter zu leiten. Bis sein Nachfolger oder seine Nachfolgerin gewählt ist, erfüllen die beiden Vizepräsidenten aber die präsidialen Funktionen in der Synode, etwa beim Stichentscheid.

Erste Lesung angefangen
Unter der bewährten Leitung von Gerhard Bartels haben darauf die Delegierten debattiert, nach welchen Regeln das künftige kirchliche „Alltagsleben“ gestaltet werden soll. Wenig zu reden gaben die Artikel über die Mitgliedschaft, die Kirchgemeinden, über den Austritt aus der Kirche und über Kirchenmusik. Neu vorgesehen ist die Kategorie der „Gäste“ für Personen, die sich vorübergehend im Kanton Freiburg aufhalten; ebenso die Feststellung, dass der Gottesdienst öffentlich ist. Für den Gottesdienst sollen ausdrücklich die Personen verantwortlich sein, die für das Pfarramt ordiniert sind. Ausnahmen können auf Anfrage des Kirchgemeinderates vom Synodalrat befristet bewilligt werden.
Zu reden gab, wer die Räume der Kirchgemeinden benutzen kann und wann die Kirchen offen stehen sollen. Die Fragen, ob Eltern von Taufkindern und Paten Mitglied der Kirche sein sollen; ob die Taufe und auch die Darbringung den Beitritt zur Kirche bedeuten, wurden stark diskutiert. Die Synode ist im Prinzip für Offenheit gegenüber den Menschen, die die Taufe für ihr Kind oder sich selber wünschen. Die Taufe bedeutet Eintritt in die Kirche, auch für Kinder.

Fortsetzung folgt...
Am 29. Oktober und an der Herbstsynode vom 14. November wird die 1. Lesung fortgesetzt. Dann entscheidet die Synode, ob weitere Sondersynoden nötig sind.
Pfrn. Sabine Handrick, Düdingen und Barbara Stolz, Bösingen wurden neu in die Synode aufgenommen.