Medienmitteilung vom 24. Januar 2012 der Evangelisch – Reformierten Kirche des Kantons Freiburg
Revision KV/KO
Glauben weitergeben, aus Glauben leben
Mit den Themen Religionsunterricht und Solidarität in Nah und Fern haben die Reformierten in der Teilrevision ihrer Kirchenordnung gewichtige Kapitel überarbeitet. Gemäss dem Grundsatz der Offenheit, sollen alle Kinder, auch ungetaufte, den reformierten Unterricht besuchen können.
Inhaltliche und praktische Fragen zum konfessionellen Unterricht in öffentlichen und privaten Schulen wurden an der ausserordentlichen Synode der Reformierten vom 21. Januar 2012 in der OS Murten ausführlich diskutiert.
Viele Voten zeigten, dass den Kirchgemeinden wichtig ist, dass der Glaube auch in der Schule an die nächste Generation weitergegeben wird. Weil die religiöse Vielfalt in den Klassen heute gross ist, soll der reformierte Unterricht allen Kindern, die daran teilnehmen wollen, offen stehen. Somit können auch Ungetaufte die Grundlagen des Glaubens und der reformierten Kirche kennen lernen. Die Synode legt jedoch nicht fest, ob dieses Angebot kostenpflichtig ist oder nicht.
Dagegen wird bei der Konfirmation eine zusätzliche neue Voraussetzung eingeführt: Der ausdrückliche Wille der Jugendlichen zur Konfirmation. Die Artikel über die Weitergabe des Glaubens im Unterricht für Menschen mit einer Behinderung, in Jugendarbeit, Erwachsenenbildung und Öffentlichkeitsarbeit wurden mit Anpassungen an die heutigen Verhältnisse praktisch einstimmig genehmigt.
Aus Glauben solidarisch leben
Unbestritten waren die Grundsätze, dass die Glieder der Kirchgemeinden sich vom Evangelium her in der Welt von heute einsetzen, Brücken schlagen, zur ökumenischen Achtung und Zusammenarbeit bereit sind und ihren Glauben in Diakonie in die Tat umsetzen. Bei dem Artikel zur Evangelisation, Mission und Entwicklungs-Zusammenarbeit (Art. 71) schlägt die Revisionskommission neue Regelungen vor mit folgenden Zielen: Transparenz, vereinheitlichter Geldfluss und einheitliche Berechnungsbasis im Kantonsgebiet. Dazu waren einige Anträge zu behandeln. Mit der generellen Stossrichtung der Vorlage war die Synode einverstanden. Doch wollten die Delegierten, dass die heutige Entscheidungsfreiheit der Kirchgemeindeversammlung erhalten bleibt. Die Kommission wurde darum beauftragt, gewisse Details genauer festzuhalten.
Gemeinden leiten
Das Kapitel der Gemeindeleitung wurde noch in Angriff genommen. Diskussionslos passierten die Bestimmungen zu den Kirchgemeindeversammlungen (Art. 74 bis 80). Bei der Zusammensetzung des Kirchgemeinderates gab die Frage zu reden, in welcher Form und mit welchen Rechten die Amtspersonen im Rat vertreten sein sollen. Nach einer ausführlichen und konstruktiven Debatte, wurde der betreffende Artikel 81 mit einer sehr knappen Mehrheit in der Schlussabstimmung abgelehnt und wird deswegen an der Synode vom 11. Februar wieder aufgenommen.