Medienmitteilung vom 15. Mai 2012 der Evangelisch – Reformierten Kirche des Kantons Freiburg

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Sondersynode vom 12. Mai 2012 der Evangelisch – Reformierten Kirche des Kantons Freiburg im Zentrum Löwenberg Murten
Aufträge und Aufgaben à jour bringen

Die Synode der Reformierten Kirche Freiburg legt fest, welche Aufgaben der Synodalrat, ihre Exekutive, künftig erfüllen soll. Auch die Bestimmungen über Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden in kirchlichen Ämtern und Diensten werden revidiert.


Datenschutz, Öffentlichkeitsarbeit, Evaluationen – drei von vielen Aufgaben, welche heute auch in der kirchlichen Arbeit wichtig sind. Bei der Teilrevision ihrer Kirchenordnung bauen die Reformierten diese Themen in ihr künftiges Regelwerk ein.
Künftig wird der Synodalrat das verantwortliche neue Organ für den Transfer von Personendaten zwischen der kantonalen Informatik-Plattform für die Einwohnerregisterdaten und den registerführenden Kirchgemeinden sein. Neu bestimmt er sein Vizepräsidium selber. Neu geregelt werden auch seine disziplinarische Aufsicht über die Amtsträger und Kirchenbehörden sowie seine Oberaufsicht über die Kirchgemeinden. Grundlage dafür ist das staatliche Gemeindegesetz.

Menschen im Dienst der Kirche
Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden in der Kirche sollen klar geregelt werden. Evaluationen mit den Mitarbeitenden müssen regelmässig durchgeführt werden. Die Schweigepflicht bleibt weiterhin ein Grundsatz.
Auftrag und Aufgaben, Ordination und Wählbarkeit von Pfarrerinnen und Pfarrern sowie von Diakoninnen und Diakonen werden den heutigen Verhältnissen angepasst. Bei Pfarrern und Diakoninnen gehört das Teilnehmen an den Sitzungen des Pfarr- oder Diakonats-Konvents zum dienstlichen Auftrag und zur Arbeit.
Die Synode will auch künftig ermöglichen, dass die Kirchgemeinden Pensionierte beschäftigen können, z.B. als Sigrist, Organistin oder Unterrichtende. Doch soll wenn möglich dem Nachwuchs Platz gemacht werden.

Am 22. September wird die Synode die erste Lesung der Teilrevision der Kirchenordnung beenden und die zweite Lesung beginnen, und allenfalls am 6. Oktober weiterführen.