Kirchenaustritte – vorbeugen, annehmen und vertrauen
Wenn unsere Leute in den Präsidien und Kirchgemeindesekretariaten ein offizielles Dokument für den Kirchenaustritt unterzeichnen müssen, ergreift sie bisweilen ein Anflug von Schwermut. Gemeinsam mit den Rätinnen und Räten, den Amtsträgerinnen und Amtsträgern stellen sie sich die Fragen: Haben wir etwas falsch gemacht? Wie viele Menschen werden noch aus unserer Kirche austreten?
Eine Kirchgemeinde unseres Kantons hat sich anlässlich eines Themenabends mit entsprechenden Fragen befasst. Ich hatte Gelegenheit, daran teilzunehmen, und möchte Sie gerne an einigen unserer Überlegungen teilhaben lassen:
Eine Kirchgemeinde unseres Kantons hat sich anlässlich eines Themenabends mit entsprechenden Fragen befasst. Ich hatte Gelegenheit, daran teilzunehmen, und möchte Sie gerne an einigen unserer Überlegungen teilhaben lassen:
Vorbeugen
Wegen der Fülle von Informationen, die sich zu jeder Zeit und von allen Seiten über uns ergiesst, sind unsere Zeitgenossen nicht mehr automatisch darüber informiert, was ihre Kirchgemeinde ausmacht, was sie anbietet und was sie zur Gestaltung des Alltags beitragen kann.
Jeder persönliche Kontakt wirkt sich daher positiv aus. Ein Willkommensgruss, eine Weihnachtskarte, ein Brief zu einem bestimmten Anlass; es findet sich immer ein Grund, den Menschen zu sagen: «Ihre Gemeinde denkt an Sie; Sie sind uns wichtig.»
Wenn wir eine umfangreiche Gemeindeaktivität vorbereiten, vergessen wir zuweilen, der Werbung das nötige Gewicht zukommen zu lassen. Ein hübscher Informationsflyer ist nicht nur an die Personen gerichtet, die wir bei der Veranstaltung treffen möchten. Er hinterlässt indirekt auch im Gedächtnis vieler Abwesenden die Botschaft: «Ihre Gemeinde bietet das ganze Jahr über Höhepunkte an.»
Auch wenn die Entscheidung zum Austritt zu unserem Bedauern schon gefallen ist, können wir den austretenden Menschen noch einmal schreiben und ihnen sagen: «Ihre Entscheidung macht uns betroffen. Sie ist uns nicht gleichgültig.»
Annehmen
Die Artikel 15 sowohl der Bundesverfassung wie auch der Freiburger Verfassung weisen die Glaubens- und Gewissensfreiheit als Grundrechte aus. Überdies hält die Freiburger Verfassung ausdrücklich fest, dass jegliche Manipulation verboten ist. Die Artikel des Kirchenrechts unserer reformierten Kirche übernehmen diese Bestimmungen.
Die Möglichkeit, aus der Kirche auszutreten, dient auch dem Schutz der Glaubens- und Gewissensfreiheit und ist ein Grundrecht, das wir akzeptieren müssen. Sie ist ein Ausdruck des Respekts vor der Freiheit jedes Mannes und jeder Frau.
Im Gegenzug wertet sie die Haltung von Mitgliedern auf, die weiterhin zu ihrer Kirche stehen und sie stärken.
Christus hat die Konsequenzen einer Verpflichtung immer deutlich gemacht, und den Menschen, die ihm folgten, waren sie bewusst (Matthäus 7,14; 16,24-25; 19,22).
Vertrauen
Die Medien, Politiker, Statistiker und Soziologen teilen die Menschen gerne in Lager ein. Schenkt man ihnen Glauben, so funktioniert die Welt nach dem Grundsatz: «Entweder du glaubst, oder du glaubst nicht.» Dieses Schwarz-Weiss-Denken vereinfacht natürlich die Aufgabe der Berichterstatter.
Die reformierte Kirche sieht die Dinge anders. Sie setzt auf einen Glauben, der sich mit den Strömungen und Wendungen des Lebens auseinandersetzt. Zwischen Geburt und Tod ist alles möglich. Der Mensch ist nicht verpflichtet, in seinen Einstellungen zu verharren. Er kann zu jeder Zeit eine Glaubenserfahrung erleben; nichts ist endgültig.
Und letztendlich hält die Kirche ausgezeichnete Karten in der Hand:
- Sie steht für Beständigkeit des Glaubens und der christlichen Werte in einer Welt, die flüchtig, unsicher, komplex und missverständlich ist.
- Ihre Ziele sind transparent: Ihre Verkündigung des Evangeliums und ihre Einladung daran teilzuhaben sind offen und klar.
- Sie setzt auf Nachhaltigkeit: Die reformierte Kirche strebt nach Qualität, sowohl im Rahmen der Bildung und Glaubensvermittlung, wie auch in der gegenseitigen Unterstützung.
- Was immer man auch sagen mag, die reformierte Kirche ist kreativ und bemüht sich, ausgetretene Pfade zu verlassen.
- Sie sucht das Gespräch mit den Menschen, nimmt sie als verantwortungsvolle und informierte Erwachsene wahr.
Diese Liste unserer Trümpfe ist bei weitem noch nicht vollständig, und wir schreiten zuversichtlich voran.
Eine Zuversicht wohlgemerkt, die in dem Einen wurzelt, der uns seine Gegenwart in jedem Augenblick zugesichert hat - gerade auch dann, wenn wir einen Antrag zum Kirchenaustritt in den Händen halten.
Für den Synodalrat
Pierre-Philippe Blaser, Präsident
Newsletter - Inhaltsverzeichnis
Wegen der Fülle von Informationen, die sich zu jeder Zeit und von allen Seiten über uns ergiesst, sind unsere Zeitgenossen nicht mehr automatisch darüber informiert, was ihre Kirchgemeinde ausmacht, was sie anbietet und was sie zur Gestaltung des Alltags beitragen kann.
Jeder persönliche Kontakt wirkt sich daher positiv aus. Ein Willkommensgruss, eine Weihnachtskarte, ein Brief zu einem bestimmten Anlass; es findet sich immer ein Grund, den Menschen zu sagen: «Ihre Gemeinde denkt an Sie; Sie sind uns wichtig.»
Wenn wir eine umfangreiche Gemeindeaktivität vorbereiten, vergessen wir zuweilen, der Werbung das nötige Gewicht zukommen zu lassen. Ein hübscher Informationsflyer ist nicht nur an die Personen gerichtet, die wir bei der Veranstaltung treffen möchten. Er hinterlässt indirekt auch im Gedächtnis vieler Abwesenden die Botschaft: «Ihre Gemeinde bietet das ganze Jahr über Höhepunkte an.»
Auch wenn die Entscheidung zum Austritt zu unserem Bedauern schon gefallen ist, können wir den austretenden Menschen noch einmal schreiben und ihnen sagen: «Ihre Entscheidung macht uns betroffen. Sie ist uns nicht gleichgültig.»
Annehmen
Die Artikel 15 sowohl der Bundesverfassung wie auch der Freiburger Verfassung weisen die Glaubens- und Gewissensfreiheit als Grundrechte aus. Überdies hält die Freiburger Verfassung ausdrücklich fest, dass jegliche Manipulation verboten ist. Die Artikel des Kirchenrechts unserer reformierten Kirche übernehmen diese Bestimmungen.
Die Möglichkeit, aus der Kirche auszutreten, dient auch dem Schutz der Glaubens- und Gewissensfreiheit und ist ein Grundrecht, das wir akzeptieren müssen. Sie ist ein Ausdruck des Respekts vor der Freiheit jedes Mannes und jeder Frau.
Im Gegenzug wertet sie die Haltung von Mitgliedern auf, die weiterhin zu ihrer Kirche stehen und sie stärken.
Christus hat die Konsequenzen einer Verpflichtung immer deutlich gemacht, und den Menschen, die ihm folgten, waren sie bewusst (Matthäus 7,14; 16,24-25; 19,22).
Vertrauen
Die Medien, Politiker, Statistiker und Soziologen teilen die Menschen gerne in Lager ein. Schenkt man ihnen Glauben, so funktioniert die Welt nach dem Grundsatz: «Entweder du glaubst, oder du glaubst nicht.» Dieses Schwarz-Weiss-Denken vereinfacht natürlich die Aufgabe der Berichterstatter.
Die reformierte Kirche sieht die Dinge anders. Sie setzt auf einen Glauben, der sich mit den Strömungen und Wendungen des Lebens auseinandersetzt. Zwischen Geburt und Tod ist alles möglich. Der Mensch ist nicht verpflichtet, in seinen Einstellungen zu verharren. Er kann zu jeder Zeit eine Glaubenserfahrung erleben; nichts ist endgültig.
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Neue Pfarrerin in den Synodalrat gewählt
Ein Tag der neuen Erkenntnisse – ein Tag des kollegialen Austausches
Medientipps aus dem Dokumentationszentrum der PH Freiburg
Neuigkeiten aus der kantonalen Fachstelle Jugend
Träumen – Wenn die Seele nachts weiterdenkt
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