Ökumenischer Religionsunterricht im Kindergarten
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Im Kanton Freiburg haben die anerkannten Kirchen das Recht, während der obligatorischen Schulzeit konfessionellen Religionsunterricht zu erteilen. In der Primarschule nehmen die katholische und die reformierte Kirche dieses Recht schon lange wahr und erteilen im Rahmen von einer Wochenstunde Religionsunterricht. Im März 2016 hat die Erziehungsdirektion beschlossen, dass die beiden christlichen Kirchen auch im Kindergarten Religionsunterricht erteilen dürfen, denn der Kindergarten zählt neu auch zur obligatorischen Schulzeit.
Voraussetzung für den Religionsunterricht im Kindergarten ist eine ökumenische Zusammenarbeit. Das heisst, die katholische und die reformierte Kirche erteilen den Unterricht gemeinsam; entweder indem Unterrichtpersonen beider Konfessionen zusammen die Lektionen gestalten oder indem eine Kirche der anderen Kirche den Unterricht überträgt. Pro Schuljahr stehen den Kirchen für ihren Unterricht fünf Besuche an zwei Lektionen im Kindergarten zur Verfügung. Die konkrete Gestaltung des Unterrichts liegt in der Verantwortung der einzelnen Pfarreien und Kirchgemeinden und beruht auf Absprache mit der Schulleitung.
Es besteht die Möglichkeit, ein Kind vom konfessionellen Religionsunterricht über die Schulleitung und ohne Angabe von Gründen dispensieren zu lassen.
Kinder, die weder der reformierten noch der katholischen Konfession angehören, können dennoch für den Religionsunterricht im Kindergarten angemeldet werden. Dies geschieht auf Anfrage der Eltern und nach Absprache mit der Schulleitung.
Der Religionunterricht im Kindergarten gibt den Kindern die Gelegenheit, sich auf spielerische und kreative Art und Weise mit der christlichen Tradition, den Geschichten, Festen und Liedern vertraut zu machen.
Im Kanton Freiburg haben die anerkannten Kirchen das Recht, während der obligatorischen Schulzeit konfessionellen Religionsunterricht zu erteilen. In der Primarschule nehmen die katholische und die reformierte Kirche dieses Recht schon lange wahr und erteilen im Rahmen von einer Wochenstunde Religionsunterricht. Im März 2016 hat die Erziehungsdirektion beschlossen, dass die beiden christlichen Kirchen auch im Kindergarten Religionsunterricht erteilen dürfen, denn der Kindergarten zählt neu auch zur obligatorischen Schulzeit.
Voraussetzung für den Religionsunterricht im Kindergarten ist eine ökumenische Zusammenarbeit. Das heisst, die katholische und die reformierte Kirche erteilen den Unterricht gemeinsam; entweder indem Unterrichtpersonen beider Konfessionen zusammen die Lektionen gestalten oder indem eine Kirche der anderen Kirche den Unterricht überträgt. Pro Schuljahr stehen den Kirchen für ihren Unterricht fünf Besuche an zwei Lektionen im Kindergarten zur Verfügung. Die konkrete Gestaltung des Unterrichts liegt in der Verantwortung der einzelnen Pfarreien und Kirchgemeinden und beruht auf Absprache mit der Schulleitung.
Es besteht die Möglichkeit, ein Kind vom konfessionellen Religionsunterricht über die Schulleitung und ohne Angabe von Gründen dispensieren zu lassen.
Kinder, die weder der reformierten noch der katholischen Konfession angehören, können dennoch für den Religionsunterricht im Kindergarten angemeldet werden. Dies geschieht auf Anfrage der Eltern und nach Absprache mit der Schulleitung.
Der Religionunterricht im Kindergarten gibt den Kindern die Gelegenheit, sich auf spielerische und kreative Art und Weise mit der christlichen Tradition, den Geschichten, Festen und Liedern vertraut zu machen.