Neuigkeiten aus den Delegationen
Zur EKS-Synode vom 07.11.2022 – 08.11.2022 in Bern
Die Herbstsynode der EKS findet traditionsgemäss in den beeindruckenden Räumlichkeiten des Berner Parlaments im Rathaus in Bern statt.
In diesem Jahr stand sie einerseits im Zeichen diverser Frauen-Themen, so zum Beispiel der Verleihung des Sylvia-Michel-Preises 2022, welche erstmals im Rahmen einer Synode stattfand. Der internationale Sylvia-Michel-Preis unterstützt seit 2009 Personen und Projekte, die weltweit Führungspositionen von Frauen in den reformierten Kirchen fördern. 2022 geht die Auszeichnung an Rebecca Mutumosi Mfutila aus der Demokratischen Republik Kongo. Rebecca Mutumosi Mfutila ist die erste ordinierte Pfarrerin der Evangelischen Gemeinschaft des Kwango (Communauté Evangélique du Kwango CEK). Mit ihrem entschiedenen Einsatz für die Frauen überwindet die 1968 geborene Theologin entschlossen, aber mit diplomatischem Geschick Barrieren in den reformierten Kirchen der Demokratischen Republik Kongo. Sie ist für viele Frauen ein Vorbild. (Informationen zur aktuellen und zu früheren Preisträgerinnen finden sich auf der Homepage der EKS. (» www.evref.ch/rebecca-mutumosi-mfutila-erhaelt-den-internationalen-sylvia-michel-preis-2022/ ).
Anderseits wurden an der Synode Wahlen in diverse Gremien, Stiftungsräte und Kommissionen durchgeführt, Reglemente beschlossen und Finanzgeschäfte beraten.
Und da war da noch eine Interpellation aus der Zürcher Delegation, eine vordergründig unspektakuläre Frage, welche mitten in die zentralen Aufgaben der EKS führte: Es ging darum, ob und wie sich der Rat der EKS im Rahmen der Vernehm lassung zur Änderung des Bundesgesetztes über den Nachrichtendienst (NGD) zu Wort gemeldet habe. Gemäss ihrem verfassungsmässigen Auftrag äussert sich die EKS aus theologisch-ethischer Sicht zu bundesrätlichen Vernehmlassungen und Abstimmungen sowie gesellschaftspolitisch relevanten Themen. Zur betreffenden Vernehmlassung wurden erstaunlicherweise die Kirchen und Religions gemeinschaften nicht eingeladen, obwohl die angestrebten Gesetzesänderungen unter anderem zur Folge haben würde, dass das Berufsgeheimnis etwa von Rechtsanwälten, Ärztinnen und eben auch Seelsorgenden nicht mehr vor nachrichtendienstlicher Überwachung geschützt wäre. Trotz der fehlenden Einladung hat sich die EKS im Rahmen einer elfseitigen Stellungnahme sehr pointiert zu den für die Kirchen inakzeptablen Änderungen geäussert. Ein paar Kernsätze aus der Stellungnahme möchte ich hier zitieren:
«Die Aufgabe des besonderen Schutzes für Berufsgruppen mit einem Berufsgeheimnis durch Streichung von Art. 28 Abs. 2 nNDG ist rechtsstaatlich prekär, bricht mit einem fundamentalen Rechtsgrundsatz, macht unbeteiligte Dritte in undurchschaubarer Weise zu Zielobjekten staatlicher Überwachung und fördert eine Haltung des Generalverdachts auf staatlicher Seite und eines generellen Misstrauens auf Seiten der Bevölkerung. Die Konsequenz ist nicht ein sicherer Staat, sondern eine verunsicherte und irritierte Gesellschaft. (…) Der Staat selbst hat ein
elementares Interesse an einer kirchlichen Seelsorge, die einzelne Personen in existenziellen Lebenslagen begleitet, unterstützt, Perspektiven fördert und auf Gewaltverhältnisse deeskalierend wirkt und an einer kirchlichen Seelsorge, die für die Gesellschaft unverzichtbare integrative, konfliktpräventive und konflikt bewältigende Ressourcen bereitstellt und einbringt. Die Voraussetzungen und der Erfolg kirchlicher Seelsorge in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen hängen konstitutiv ab von dem Vertrauen, das Seelsorgende einbringen, fördern und verlässlich garantieren können.» (S. 5f)
Und in Bezug auf die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten ganz generell hält die Stellungnahme fest:
«Weil die nachrichtendienstlichen Aktivitäten vom Öffentlichkeitsprinzip ausgenom-men sind und in einem nicht kontrollierbaren, intransparenten Raum stattfinden, muss bei den im staatlichen Auftrag handelnden Personen eine besondere Sensibilität und Reflexionsfähigkeit für die rechts staatliche Grenzwertigkeit ihrer Arbeit vorausgesetzt werden…» (S.10)
«Wenn einerseits das Handeln staatlicher Organe kaum noch oder nicht mehr vom Verhalten krimineller Personen und Organisationen unterschieden werden kann und andererseits gleiche Handlungen in äusserst unterschiedlicher Weise von staatlicher Strafverfolgung betroffen sind, gerät der Rechtsstaat in einen Selbstwiderspruch
und riskiert eine prekäre Legitimationslücke.» (S.9)
Als Delegierte unserer Freiburger Kirche in die EKS-Synode bin ich sehr froh darüber, dass die EKS ihren verfassungsmässigen Auftrag ernst nimmt und einer christlich-ethischen Sicht auf das politische Tagesgeschehen in unserem Land Geltung verschafft.
Wer die ausführliche Stellungnahme (in deutscher Sprache) lesen möchte, findet sie hier: » mcusercontent.com/eb344e2701f3928e9eb74e83e/files/9e22feec-c741-181f-01d3-47984653c63e/Aenderung_NDG_Vernehmlassungsantwort_EKS.pdf
Franziska Grau Salvisberg
Delegierte in der Synode der EKS
Newsletter - Inhaltsverzeichnis
Die Herbstsynode der EKS findet traditionsgemäss in den beeindruckenden Räumlichkeiten des Berner Parlaments im Rathaus in Bern statt.
In diesem Jahr stand sie einerseits im Zeichen diverser Frauen-Themen, so zum Beispiel der Verleihung des Sylvia-Michel-Preises 2022, welche erstmals im Rahmen einer Synode stattfand. Der internationale Sylvia-Michel-Preis unterstützt seit 2009 Personen und Projekte, die weltweit Führungspositionen von Frauen in den reformierten Kirchen fördern. 2022 geht die Auszeichnung an Rebecca Mutumosi Mfutila aus der Demokratischen Republik Kongo. Rebecca Mutumosi Mfutila ist die erste ordinierte Pfarrerin der Evangelischen Gemeinschaft des Kwango (Communauté Evangélique du Kwango CEK). Mit ihrem entschiedenen Einsatz für die Frauen überwindet die 1968 geborene Theologin entschlossen, aber mit diplomatischem Geschick Barrieren in den reformierten Kirchen der Demokratischen Republik Kongo. Sie ist für viele Frauen ein Vorbild. (Informationen zur aktuellen und zu früheren Preisträgerinnen finden sich auf der Homepage der EKS. (» www.evref.ch/rebecca-mutumosi-mfutila-erhaelt-den-internationalen-sylvia-michel-preis-2022/ ).
Anderseits wurden an der Synode Wahlen in diverse Gremien, Stiftungsräte und Kommissionen durchgeführt, Reglemente beschlossen und Finanzgeschäfte beraten.
Und da war da noch eine Interpellation aus der Zürcher Delegation, eine vordergründig unspektakuläre Frage, welche mitten in die zentralen Aufgaben der EKS führte: Es ging darum, ob und wie sich der Rat der EKS im Rahmen der Vernehm lassung zur Änderung des Bundesgesetztes über den Nachrichtendienst (NGD) zu Wort gemeldet habe. Gemäss ihrem verfassungsmässigen Auftrag äussert sich die EKS aus theologisch-ethischer Sicht zu bundesrätlichen Vernehmlassungen und Abstimmungen sowie gesellschaftspolitisch relevanten Themen. Zur betreffenden Vernehmlassung wurden erstaunlicherweise die Kirchen und Religions gemeinschaften nicht eingeladen, obwohl die angestrebten Gesetzesänderungen unter anderem zur Folge haben würde, dass das Berufsgeheimnis etwa von Rechtsanwälten, Ärztinnen und eben auch Seelsorgenden nicht mehr vor nachrichtendienstlicher Überwachung geschützt wäre. Trotz der fehlenden Einladung hat sich die EKS im Rahmen einer elfseitigen Stellungnahme sehr pointiert zu den für die Kirchen inakzeptablen Änderungen geäussert. Ein paar Kernsätze aus der Stellungnahme möchte ich hier zitieren:
«Die Aufgabe des besonderen Schutzes für Berufsgruppen mit einem Berufsgeheimnis durch Streichung von Art. 28 Abs. 2 nNDG ist rechtsstaatlich prekär, bricht mit einem fundamentalen Rechtsgrundsatz, macht unbeteiligte Dritte in undurchschaubarer Weise zu Zielobjekten staatlicher Überwachung und fördert eine Haltung des Generalverdachts auf staatlicher Seite und eines generellen Misstrauens auf Seiten der Bevölkerung. Die Konsequenz ist nicht ein sicherer Staat, sondern eine verunsicherte und irritierte Gesellschaft. (…) Der Staat selbst hat ein
elementares Interesse an einer kirchlichen Seelsorge, die einzelne Personen in existenziellen Lebenslagen begleitet, unterstützt, Perspektiven fördert und auf Gewaltverhältnisse deeskalierend wirkt und an einer kirchlichen Seelsorge, die für die Gesellschaft unverzichtbare integrative, konfliktpräventive und konflikt bewältigende Ressourcen bereitstellt und einbringt. Die Voraussetzungen und der Erfolg kirchlicher Seelsorge in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen hängen konstitutiv ab von dem Vertrauen, das Seelsorgende einbringen, fördern und verlässlich garantieren können.» (S. 5f)
Und in Bezug auf die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten ganz generell hält die Stellungnahme fest:
«Weil die nachrichtendienstlichen Aktivitäten vom Öffentlichkeitsprinzip ausgenom-men sind und in einem nicht kontrollierbaren, intransparenten Raum stattfinden, muss bei den im staatlichen Auftrag handelnden Personen eine besondere Sensibilität und Reflexionsfähigkeit für die rechts staatliche Grenzwertigkeit ihrer Arbeit vorausgesetzt werden…» (S.10)
«Wenn einerseits das Handeln staatlicher Organe kaum noch oder nicht mehr vom Verhalten krimineller Personen und Organisationen unterschieden werden kann und andererseits gleiche Handlungen in äusserst unterschiedlicher Weise von staatlicher Strafverfolgung betroffen sind, gerät der Rechtsstaat in einen Selbstwiderspruch
und riskiert eine prekäre Legitimationslücke.» (S.9)
Als Delegierte unserer Freiburger Kirche in die EKS-Synode bin ich sehr froh darüber, dass die EKS ihren verfassungsmässigen Auftrag ernst nimmt und einer christlich-ethischen Sicht auf das politische Tagesgeschehen in unserem Land Geltung verschafft.
Wer die ausführliche Stellungnahme (in deutscher Sprache) lesen möchte, findet sie hier: » mcusercontent.com/eb344e2701f3928e9eb74e83e/files/9e22feec-c741-181f-01d3-47984653c63e/Aenderung_NDG_Vernehmlassungsantwort_EKS.pdf
Franziska Grau Salvisberg
Delegierte in der Synode der EKS
Newsletter - Inhaltsverzeichnis
Editorial
Advent und Weihnachten zwischen Zwingli, Haller, Farel und Calvin
Interview mit Gilles Vullième, Pastoralpraktikant in Romont
Satire: Eine Kirche der Essiggurken
Neuigkeiten aus der Kirchenkanzlei
Pensionierung von Pfrn. Marianne Weymann
Neuigkeiten aus dem Konvent
Eine Reise nach Taizé
150 Jahre-Jubiläum reformierte Kirche Freiburg
Eine Literaturempfehlung aus der Fachstelle Bildung
Medientipps aus der Deutschsprachigen Mediathek für Didaktik und Pädagogik
Advent und Weihnachten zwischen Zwingli, Haller, Farel und Calvin
Interview mit Gilles Vullième, Pastoralpraktikant in Romont
Satire: Eine Kirche der Essiggurken
Neuigkeiten aus der Kirchenkanzlei
Pensionierung von Pfrn. Marianne Weymann
Neuigkeiten aus dem Konvent
Eine Reise nach Taizé
150 Jahre-Jubiläum reformierte Kirche Freiburg
Eine Literaturempfehlung aus der Fachstelle Bildung
Medientipps aus der Deutschsprachigen Mediathek für Didaktik und Pädagogik